• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Aquatische und terrestrische Fauna
  • Fuchs

Fuchs

Lead

Der Fuchs (Vulpes vulpes) ist der Raubsäuger mit dem weltweit grössten Verbreitungsgebiet. Im Kanton Freiburg findet man ihn praktisch im ganzen Kanton. Dank seiner ausserordentlichen Anpassungsfähigkeit kann er sogar Städte besiedeln.

Jagd

Der Fuchs darf im Kanton Freiburg gejagt werden.

Jagdstatistiken

Krankheiten

Die Räude

Die Räude ist eine meist durch die Grabmilbe Sarcoptes scabei übertragene, hochansteckende Hautkrankheit, die normalerweise mit dem Tod der infizierten Tiere endet. Diese sind am Gewichts- und Fellverlust erkennbar. Obwohl beim Menschen eine spontane Heilung eintritt, so kann die Krankheit dennoch starken Juckreis auslösen. Deshalb sollte unter keinen Umständen tote Tiere angefasst werden, vor allem nicht ohne Handschuhe. Falls sie einen toten Fuchs sehen, rufen Sie den zuständigen Wildhüter der Region oder die Polizei.

Es kann vorkommen, dass die Räude auf Haustiere übertragen wird. Falls Ihr Haustier direkten Kontakt mit einem räudigen Fuchs hatte, indem es mit ihm raufte oder sich an ihm rieb, empfehlen wir, Kontakt mit Ihrem Tierarzt aufzunehmen.

 

Die Echinokokkose

Die Echinokokkose (oder Fuchsbandwurm) ist ein Parasit, der vor allem im Flachland verbreitet ist, und über Mäuse (Wirte des Parasiten) auf Füchse übertragen wird. Der Parasit lebt im Dünndarm des Fuchses ohne ihn dabei zu schädigen.

Der Mensch kann sich entweder beim Verzehr von vom Fuchs verunreinigten Nahrungsmittel oder bei der Kontaminierung der Hände mit dem Parasiten infizieren. Es empfiehlt sich daher:

  1. Früchte und Gemüse gründlich zu waschen
  2. Im Garten gefundenen Kot mit einem Plastiksack einzusammeln und im Kehricht zu entsorgen.

     

Die Tollwut

Obwohl Füchse die Hauptträger dieser Krankheit sind, so gibt es die Tollwut laut der Direktiven der WHO und der OIE in der Schweiz nicht mehr. Infizierte Fledermäuse oder aus dem Ausland eingeführte Haustiere können jedoch ein Risiko darstellen.

Was tun bei Konflikten ?

Hühnerhof und kleine Nutztiere

Schützen Sie Ihre Tiere mit einem Zaun

  1. Das Gitter sollte 30 bis 50 cm tief in den Boden eingegraben werden.
  2. Der Auslauf sollte überdacht sein
  3. Falls der Auslauf nicht überdacht werden kann, so sollte der Zaun mindestens 2 m hoch sein.
  4. Die Maschengrösse sollte 30 mm nicht überschreiten, wodurch auch Marder vor dem Eindringen abgehalten werden.
  5. Füchse können einfache Verriegelungen öffnen. Eine angepasste Schliessvorrichtungen anbringen.

Füchse aus dem Garten fernhalten

  1. Müllsäcke erst kurz vor der Müllabfuhr raustellen, damit der Fuchs sie nicht aufreissen kann.
  2. Alles, was dem Fuchs als Spielzeug dienen könnte, entfernen: nachts keine Gartenwerkzeuge, Schuhe oder Handschuhe draussen lassen.
  3. Nachts keine Haustiernahrung draussen lassen.
  4. Den Kompost zudecken oder einen verschliessbaren Behälter verwenden
  5. Keine Fleischreste, Knochen, Käse oder gekochte Speisereste auf den Kompost werfen.
  6. Gegrabene Löcher so schnell wie möglich wieder auffüllen.

Download

Faltblatt - Der Rotfuchs PDF, 1.58MB

Link zu den anderen Seiten des Amt

  • Management und Überwachung der Säugetiere
  • Management und Überwachung der Säugetiere und Vögel im Kanton Freiburg
  • Terrestrische Fauna
  • Homepage der Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
  • Homepage des Amts für Wald und Natur (WNA)
  • Wichtigste kantonale Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd
  • Eidgenössische Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd

Kontakt zum Thema

Ansprechperson: Elias Pesenti

Amt für Wald und Natur

Sektion Fauna, Jagd und Fischerei

Route du Mont Carmel 5

1762 Givisiez

Tel. 026 305 23 30

Email

Hauptbild
Fuchs
Amt für Wald, Wild und Fischerei © Alle Rechte vorbehalten - Adrian Aebischer
  • Aquatische Lebensräume
  • Terrestrische Fauna
  • Wichtigste Gesetzesbestimmungen Aquatische Lebensräume und Fischerei
  • Wichtigste kantonale Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Wald und Natur

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Wald und Natur

Letzte Änderung: 28.06.2017

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf:

Rercherche