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Dachs

Lead

Der Dachs (Meles meles) ist in der ganzen Schweiz bis auf etwa 2000 m ü.M. verbreitet. Auf der Suche nach Nahrung begibt er sich sowohl in Wälder wie auch auf landwirtschaftliche Kulturen. Er meidet jedoch Städte und Siedlungen. Er lebt in selbstgegrabenen Bauten entlang von Wäldern und Hecken und besitzt mehrere Höhlen: solche für die Geburt der Jungen und die Überwinterung und andere zum Übertagen.

Jagd

Dachse dürfen im Kanton Freiburg gejagt werden.

Jagdstatistiken

Schäden

Der Dachs hat bei manchen Leuten einen schlechten Ruf. Er ist verantwortlich für manche Schäden in Maisfeldern oder Getreidekulturen oder beschädigt Rasenflächen. Es kommt aber auch vor, dass Dachsschäden mit Wildschweinschäden verwechselt werden.

Dachs Wildschwein
Akribisch und systematisch Nicht methodisch und unordentlich
Knickt oder durchtrennt die Pflanzen, manchmal entwurzelt er sie Bricht die Pflanze ca. 10 cm über dem Boden ab oder wälzt sich darauf herum

Was tun ?

Maiskulturen

  1. Maiskulturen mindestens 10 m vom Waldrand entfernt pflanzen.
  2. In Abwehrmittel (Hukinol) getränkte Lappen auf Stangen in Abständen von jeweils 20 m anbringen. Eine halbierte PET Flasche oder eine Konservendose über den Lappen stülpen, damit das Abwehrmittel nicht mit dem Regen ausgewaschen wird.
  3. Um das Feld vor Dachsen und Wildschweinen zu schützen, einen dreidrahtigen Elektrozaun aufstellen: den ersten Draht 20 cm über dem Boden anbringen, den zweiten 40 cm. Der dritte Draht sollte in einem Abstand von 80 cm vom Boden angebracht werden, wobei vorzugsweise ein gut sichtbares Band anstelle eines Drahts verwendet werden sollte.

Garten und Rasen

  1. Maikäferlarven entfernen (Engerlinge: siehe Faltblatt)

    - den Rasen nicht zu kurz mähen,

    - Maikäferlarven auf natürliche Weise mit einem Pilz (Beauveria) bekämpfen
  2. Einen Gartenzaun anbringen: einen Draht auf 20 cm Höhe, einen zweiten auf 40 cm Höhe. Mindestens 1 gut sichtbares Band verwenden.

Download

Faltblatt - Der Dachs PDF, 2.1MB

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  • Management und Überwachung der Säugetiere und Vögel im Kanton Freiburg
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  • Eidgenössische Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd

Kontakt zum Thema

Ansprechperson: Elias Pesenti

Amt für Wald und Natur

Sektion Fauna, Jagd und Fischerei

Route du Mont Carmel 5

1762 Givisiez

Tel. 026 305 23 30

Email

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Dachs
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Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Wald und Natur

Letzte Änderung: 28.06.2017

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