Die von JagdSchweiz und der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz (KWL) für ein nachhaltiges Management der Gämsenpopulation in der Schweiz erstellten Richtlinien, wurden vom BAFU genehmigt. Sie vertreten den Grundsatz: „Die Frage ist nicht, zu wissen welche Gämse wir jagen wollen, sondern welche Abschüsse möglich sind um eine gesunde Population mit einer sozialen Struktur und einem möglichst natürlichen Alter zu gewährleisten.“
Die Richtlinien liefern Vorgaben, zu einer der Population angemessen Jagdplanung mit der:
- Festlegung von Wildräumen: Zählungen durchführen und Bestimmung der Abschussquoten in den Bewirtschaftungsräumen (BWR, Räume in denen sich Teilpopulationen von Wildtieren entwickeln).
- Festlegung von Abschussquoten unter Berücksichtigung der 3-Drittel-Regel: 1/3 Jungtiere, 1/3 weibliche Tiere und 1/3 männliche Tiere. Die Population wird dadurch stabilisiert.
Das Amt für Wald und Natur hat im 2017 die Auslosung der Jagdpatente in diesem Sinn eingeführt. Der Jagddruck ist dadurch gefallen (die Anzahl der Abschüsse im zur Jagd offenen Gebiet ist auf 15% der gezählten Population begrenzt) und das Einhalten einer ausgeglichenen Geschlechter- und Altersentnahme innerhalb der Bewirtschaftungsräume (BWR) ist möglich.
Ablauf der Auslosung
Jäger welche an der Jagd auf die Gämse teilnehmen möchten, werden jedes Jahr im Juni eingeladen, sich für die Auslosung einzuschreiben. Im dafür vorgesehenen Einschreibeformular werden dazu das gewünschte Geschlecht, die Altersklasse des Tieres (jung oder nicht) und die bevorzugten Jagdgebiete angegeben.
Alle Daten werden gesammelt und in einem eigens dafür entwickelten Computerprogramm eingegeben, welches den Bedingungen aus Artikel 59 und 60 der Jagdverordnung (JaV) vom 6. Juni 2016 und den Wünschen der Jäger Rechnung trägt.
Um die geltenden Anforderungen zu erfüllen, erfolgt die Auslosung in vier Phasen:
- Phase 1: Jäger/in wurde in den letzten zwei Jahren trotz Anmeldung keine Gämse zugelost.
- Phase 2: Jäger/in wurde im Vorjahr trotz Anmeldung keine Gämse zugelost.
- Phase 3: Jäger/in, wurde nach Anmeldung im Vorjahr eine Gämse zugelost, aber nicht vor zwei Jahren.
- Phase 4: Jäger/in, wurde in den letzten zwei Jahren eine Gämse zugelost oder neue/r Jäger/in. In dieser letzten Phase wird auch eine Priorisierung bezüglich der Zuteilung der Altersklasse "Bock" vorgenommen. Jäger/innen, die in den letzten zwei Jahren ausgelost wurden und keine Böcke hatten, erhalten nach Möglichkeit einen Bock in den gewählten Regionen (falls für einen Bock angemeldet). Wenn in den gewählten Regionen kein Bock verfügbar ist, erhalten sie eine Gämse eines anderen Geschlechts oder einer anderen Altersklasse.
In beiden Phasen der Auslosung ist die Zuteilung einer Gämse von der Auswahl des Jägers (Regionen und Altersklasse) abhängig. Umso grösser die Auswahl des Jägers (mehrere Regionen und Altersklassen), desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit ausgelost zu werden.
Den Jägern die an der Auslosung teilgenommen haben wird Anfang Juli ein persönliches Schreiben zugestellt.
Die Abschussquoten nach Geschlecht und Altersklasse innerhalb eines BWR werden jedes Jahr in der von der ILFD genehmigten Verordnung über die Planung der Jagdsaison (PlanV) festgelegt.
Auslosung für die Jagd auf die Gämse 2026
Gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Art. 5 PlanV 2026; SGF 922.111) wurde der Abschussplan für die Gamsjagd der Jagdsaison 2026–2027 auf 217 Tiere festgelegt.
Insgesamt haben sich 222 Personen für die Auslosung angemeldet. Nach der Überprüfung wurden 219 Anmeldungen berücksichtigt; drei Anmeldungen mussten ausgeschlossen werden, da gegen die betreffenden Personen ein im Jahr 2025 verfügtes Teilnahmeverbot bestand (Verzicht oder irrtümlicher Abschuss).
Gemäss Artikel 60 Abs. 5 der Jagdverordnung (JaV; SGF 922.11) weist das Amt für Wald und Natur (WNA) die Abschussbewilligungen durch Auslosung zu und berücksichtigt dabei nach Möglichkeit die von den Jägerinnen und Jägern geäusserten Wünsche. Aufgrund der geringen Differenz zwischen der Anzahl verfügbarer Gämsen und der Anzahl angemeldeter Personen war es jedoch nicht möglich, sämtliche Gämsen unter vollständiger Berücksichtigung aller Wünsche zuzuteilen.
In diesem Jahr wurde ausnahmsweise, aufgrund der geringen Differenz zwischen der Anzahl angemeldeten Personen und dem Abschussplan, folgendes Verfahren angewandt, um die vollständige Zuteilung des Abschussplans sicherzustellen:
- Eine erste Auslosung wurde zuerst durchgeführt, wobei die von den Jägerinnen und Jägern geäusserten Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt wurden (Art. 60 Abs. 5 JaV). Dies entspricht dem üblichen Verfahren.
- Nach dieser ersten Auslosung hatten vierzehn Jäger keine Zuteilung erhalten. Für diese Personen wurde eine zweite Auslosung durchgeführt. Dabei wurden alle Regionen berücksichtigt, in denen noch Gämsen verfügbar waren, einschliesslich jener, die nicht zu den ursprünglich gewählten Regionen der betreffenden Jäger gehörten.
- Zwölf Jäger erhielten schliesslich eine Gams in einer Region, die nicht zwingend ihren ursprünglichen Wünschen entsprachen. Nur zwei Jäger erhielten im Jahr 2026 keine Gämse.
Bemerkungen :
- Im Zusammenhang mit diesem ausserordentlichen Verfahren können die zwölf Jäger, die eine Bewilligung für eine Region erhalten haben, welche nicht ihren ursprünglichen Wünschen entsprechen, auf diese Zuteilung verzichten, ohne für die Auslosung 2027 eine Einschränkung zu riskieren. Voraussetzung ist, dass der Verzicht ausschliesslich aufgrund der zugeteilten Region und nicht wegen der Altersklasse der Gams erfolgt.
- Der Freiburger Jagdverband (FJV) wurde eingeladen, der Auslosung beizuwohnen. Aufgrund der sehr kurzen Fristen im Zusammenhang mit diesem ausserordentlichen Verfahren war dies jedoch nicht möglich. Die Auslosung fand wie üblich in Anwesenheit von zwei vereidigten Mitarbeitenden des WNA statt.
Wir möchten Sie erinnern, dass gemäss Artikel 4 Abs. 4 PlanV 2026, ein Tausch von Kontrollmarken nur zwischen Jägerinnen und Jägern erfolgen kann, die ausgelost wurden. Dieser Tausch muss dem Amt mit dem Online-Formular bis spätestens am 21. August 2026 mitgeteilt werden.
Download
Link zu den anderen Seiten des Amts
Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Elias Pesenti
Amt für Wald und NaturSektion Fauna, Jagd und FischereiRoute du Mont Carmel 51762 Givisiez