Zweck
Unterstützung des fotografischen Schaffens und schrittweiser Aufbau eines fotografischen Kulturgutes für den Kanton.
Voraussetzungen und Verfahren
- Der Wettbewerb steht allen professionellen Fotografinnen und Fotografen offen.
- Das Thema muss im Zusammenhang mit dem Kanton Freiburg stehen (Ort, Handlung, Persönlichkeit(-en) usw.) und innovierend sein.
- Die Besoldung der beauftragten Fotografin oder des beauftragten Fotografen (grundsätzlich Fr. 20'000.-) sowie die Anzahl der Abzüge und die fotografischen Vorgaben werden vertraglich festgelegt.
- Eine von der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) eingesetzte Fachjury entscheidet, welches Projekt berücksichtigt wird.
Die fotographische Ermittlung wird Gegenstand einer Publikation sowie einer Ausstellung in der Kunsthalle Freiburg sein.
Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind:
- Reglement zur Fotografischen Ermittlung
Eine Bewerbung eingeben
Die Bewerbungen müssen über das Online-Portal hier unten vom 1. Januar bis zum 15. April 2021 eingegeben werden.
Rechtsgrundlagen
Nützliche Links
Letzte Änderung : 18/01/2021 - 15h37