Ziele
Unterstützung von Projekttragenden, die die Zweisprachigkeit in ihren Aktivitäten durch Projekte entwickeln und/oder stärken möchten, die ab 2025 oder 2026 entwickelt werden und die folgenden Bedingungen erfüllen:
- die Projekte sind ambitioniert und innovativ;
- sie fördern den Zugang der Freiburger Bevölkerung zu kulturellen Aktivitäten, die in einer der Partnersprachen produziert werden;
- sie fördern den Austausch unter den Zielgruppen und/oder werben neues Publikum an;
- sie legen dar, dass nach dieser Impulsfinanzierung ihre langfristige Tragfähigkeit sichergestellt ist (Nachhaltigkeit);
- interkantonale Projekte und Austräusche sind möglich und werden gefördert.
Verfahren und Voraussetzungen
Die Finanzhilfe kann einer professionellen Antragstellerin oder einem professionellen Antragsteller (Kulturinstitution, gemeinnütziger Verein, Stiftung, Unternehmen, Gemeinde, Medien usw.) mit Sitz und Tätigkeit im Kanton Freiburg gewährt werden.
Ausschliesslich für Kulturprojekte kann einen Antrag für ein, zwei oder drei Jahre gestellt werden, gegebenenfalls mit einer mehrjährigen Planung. Die Finanzhilfe kann verlängert werden, vorbehaltlich der für diese Finanzhilfen bereitgestellten Mittel.
Die Gesuche mit einer ausführlichen Beschreibung des Projekts (konkrete Ziele, Zielgruppen, Beteiligten oder Partner des Projekts, Projektbudget mit einer klaren Angabe des gewünschten Betrags und anderer Finanzierungsquellen, Zeitplan für die Durchführung) müssen elektronisch bis zum 31. Juli 2025 auf der Plattform www.myfribourg-culture.ch eingereicht werden.
Gesetzliche Grundlage
Art. 17 der Verordnung vom 4. Juni 2010 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV), Unterstützung der mehrsprachigen Kantone.
Verordnung vom 5. Juni 2018 über die Unterstützung von Initiativen zur Förderung der Zweisprachigkeit.