Der starke Anstieg der Zahl der positiven Corona-Fälle in den letzten Tagen erfordert strengere Präventionsmassnahmen: Letzte Woche erreichte die Zahl der Corona-Positiven mit 132 einen Höhepunkt (3x mehr als in der Vorwoche!). Diese Woche Montag und Dienstag waren es bereits 28 positive Fälle. Das Kantonsarztamt hat zudem seit vergangener Woche mehrere kollektive Quarantänen verhängt.
Die Ferienrückkehr und die Wiederaufnahme des Wirtschafts- und Soziallebens nach der Sommerzeit bringen eine stärkere Durchmischung der Bevölkerung mit sich, wodurch das Ansteckungsrisiko für ältere und verletzlichere Menschen steigt. Dies – in Kombination mit den für das Virus potenziell günstigeren Klimabedingungen – könnte dazu führen, dass der Herbst zum idealen Terrain für die Verbreitung des Virus wird.
Maskenpflicht ab Freitag, 28. August
Deshalb führt der Staatsrat in den Geschäften und Supermärkten für Personen ab 12 Jahren (Kundschaft und Personal) eine Maskenpflicht ein. Dies gilt indes nicht für Verkaufspersonal, das durch eine Scheibe oder eine ähnliche Vorrichtung geschützt ist. Personen, die in Restaurants oder Bars sitzen, die sich innerhalb eines Geschäfts befinden, sind ebenfalls von der Maskenpflicht ausgeschlossen, müssen sich jedoch an die Schutzmassnahmen für öffentliche Gaststätten halten.
In den Verpflegungseinrichtungen, u. a. Restaurantbetriebe, Veranstaltungen mit Verpflegungsangebot, Bars und Diskotheken, muss einzig das Personal eine Maske tragen.
Mit diesen neuen Massnahmen will man die Verbreitung des Virus verhindern und die Folgen einer möglichen zweiten Welle proaktiv angehen, ja sogar vermeiden. Nicht zuletzt führt dieser Beschluss zu mehr Kohärenz unter den Kantonen, nachdem die Maskenpflicht schon in mehreren anderen Kantonen eingeführt wurde.
Bei seinen Entscheiden stützte sich der Staatsrat auf den Vorschlag der Taskforce, wobei sich auch die Koordinationsstelle dafür ausgesprochen hat. Letztere besteht aus Personen in Vertretung der Oberamtmännerkonferenz, des Kantonsarztamtes, des Amtes für Gewerbepolizei, des Amtes für den Arbeitsmarkt und der Kantonspolizei.
Sollte sich die Gesundheitslage weiter verschlechtern, könnten diese Massnahmen noch verstärkt werden. Auch führen die zuständigen Behörden weiterhin regelmässige Kontrollen vor Ort durch. Der Staatsrat appelliert an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und die Einhaltung der Schutzmassnahmen: Händewaschen, Abstandhalten und Maskentragen.