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  • COVID-19: Situation im Kanton Freiburg

COVID-19: Situation im Kanton Freiburg

  • Medienmitteilung

Der Kanton Freiburg verzeichnet eine Zunahme der Fälle von COVID-19; gestern wurden 27 neue Fällen in einem einzigen Tag gemeldet. Der Kantonsarzt wird verschiedene kollektive Quarantänen verhängen, namentlich über den Standort Bulle der Schule Glion.

Veröffentlicht am 21. August 2020 - 16h26

Nachdem fast 500 Personen unter Quarantäne gestellt wurden, weil sich in 2 Bars in Bulle Personen, die sich mit COVID-19 angesteckt hatten, aufgehalten hatten, kommt heute 1 weitere Gaststätte auf die Liste. Ihre Besucherinnen und Besucher werden ebenfalls unter Quarantäne gestellt. Derzeit kann nicht genau bestimmt werden, wie viele Personen betroffen sind, weil namentlich noch doppelt gezählte Personen ausgeschieden werden müssen.

Im Moment wurden 4 Studierende der Schule Glion, Standort Bulle, positiv getestet, die Ergebnisse mehrerer getesteter Personen stehen noch aus. Angesichts der Situation und der möglicherweise betroffenen Schülerinnen und Schüler verhängte der Kantonsarzt eine kollektive Quarantäne über die Studierenden und das Personal des Standorts. Die Schuldirektion ist dabei, zu untersuchen, wie viele der 496 Schülerinnen und Schüler der Einrichtung betroffen sind, denn ein Teil von ihnen setzt die Ausbildung über Fernunterricht fort. Zwischen dem Kantonsarztamt, seinem mobilen Pflegeteam und der Direktion der Schule finden regelmässige Kontakte statt.

Angesichts der beträchtlichen Zunahme der Fälle und damit der Arbeit zur Nachverfolgung werden die kollektiven Quarantänen derzeit nur per SMS (Absender der Nachricht ETAT FR SMC), ohne nachfolgenden Telefonanruf, verhängt. Mit dem SMS erhalten die betroffenen Personen genauere Informationen. Die GSD fordert sie auf, diese genau zu lesen und die angegebenen Links anzuklicken. Sie weist darauf hin, dass die Familien der Personen, die sich in kollektiver Quarantäne befinden, sich nicht in Quarantäne begeben müssen, aber in den 10 Tagen der Quarantäne Abstand zu ihrer oder ihrem Angehörigen halten müssen.

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Herausgegeben von Coronavirus COVID-19

Letzte Änderung: 27.08.2020 - 13h57

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