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  • Kanton Freiburg: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen wieder erlaubt

Kanton Freiburg: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen wieder erlaubt

  • Medienmitteilung

Der Staatsrat des Kantons Freiburg setzt den Entscheid des Bundesrats um: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind ab dem 1. Oktober 2020 wieder erlaubt. Die Verantwortung für die entsprechenden Bewilligungen tragen die Oberamtspersonen der betreffenden Bezirke, die diese auf Stellungnahme der Kantonspolizei und des Kantonsarztamts erteilen.

Veröffentlicht am 14. September 2020 - 14h53

Gemäss Entscheid des Bundesrats werden Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen wieder möglich sein, unter der Voraussetzung, dass die Veranstalter ein verstärktes Schutzkonzept erstellen, auf dessen Grundlage die Bewilligung dann erteilt wird. In seiner Sitzung vom 14. September 2020 hat der Staatsrat das Bewilligungsverfahren geregelt; dazu war eine Anpassung der Verordnung über kantonale Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID 19-Epidemie erforderlich. Die Verantwortung für die Erteilung der entsprechenden Bewilligungen wurde den Oberamtspersonen der betreffenden Bezirke übertragen, wobei Letztere die Schutzkonzepte prüfen und ihre Entscheide auf Stellungnahme der Kantonspolizei und in Absprache mit dem Kantonsarztamt fällen.

Mit diesem Vorgehen will der Staatsrat die Organisatoren und die staatlichen Behörden und Ämter, die der Praxis am nächsten sind, in einem kooperativen Ansatz zusammenbringen, damit solche Grossveranstaltungen wieder möglich sind.

Schutzkonzept des HC Fribourg-Gottéron als Vorbild

Der Oberamtmann des Saanebezirks hat dem HC Fribourg-Gottéron eine Bewilligung für die ganze Saison erteilt. Die Matches des Hockeyclubs sind im Kanton Freiburg die Veranstaltungen, die am stärksten vom bundesrätlichen Entscheid betroffen sind. Das Gottéron-Schutzkonzept dient somit als «Modell» für zukünftige Grossveranstaltungen, insbesondere Sportanlässe, die drinnen stattfinden.

Der Oberamtmann des Saanebezirks und die Ämter des Staates haben eng mit dem HC Fribourg Gottéron zusammengearbeitet, um die Bundesverordnung weitestgehend umsetzen zu können. Dazu wurde ein «verstärktes» Schutzkonzept ausgearbeitet, das auf drei Pfeilern beruht: 1) hohe Anforderungen; 2) verstärkte Kontrollen; 3) Eigenverantwortung.

Es wird jedoch betont, dass es sich um eine saisonale Bewilligung handelt und dass diese an zwei Bedingungen geknüpft ist: die epidemiologische Lage im Kanton und die Einhaltung der Vorgaben im Stadion. Was den letzten Punkt betrifft, so wird das Schutzkonzept nach jedem Match einer Neubeurteilung unterzogen, die auf verstärkten Kontrollen basiert. Dabei wird auch an die Eigenverantwortung der Zuschauerinnen und Zuschauer appelliert. Dies bedeutet, dass im Falle einer Nichteinhaltung der Gesundheitsvorschriften Massnahmen getroffen werden müssen, die bis zu einem Widerruf der Bewilligung gehen können.

Mit seinem Konzept beweist der HC Fribourg-Gottéron, dass er gewillt ist, sich genau an die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu halten. Dass dies auch tatsächlich geschieht, haben die Fans nun selbst in der Hand.

Mehr dazu

Verordnung vom 10. September 2020 zur Änderung der Verordnung über kantonale Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie PDF, 104.71k
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Letzte Änderung: 13.10.2020 - 11h54

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