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Schülerinnen- und Schüleraustausch

Lead

Kontakte mit der anderen Sprachgemeinschaft und das Entdecken ihrer Kultur sind feste Bestandteile des auf konkrete Aktivitäten ausgerichteten Fremdsprachenunterrichts. Sie bieten den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, das im Schulunterricht Gelernte in der Praxis anzuwenden und so zu vertiefen. Die Klassenpartnerschaften für die Klassen der 10H, die in den französischsprachigen OS des Kantons bereits früher eingeführt wurden, sind seit dem Schuljahresbeginn 2016/17 auch für die deutschsprachigen OS obligatorisch.

Der Sprachaustausch ist ein fester Bestandteil der vorgeschlagenen Massnahmen des kantonalen Sprachenkonzeptes, um den Lernprozess der Partnersprache zu verbessern. Es ermöglicht der Schülerin oder dem Schüler seine Fähigkeiten und Kompetenzen in der Partnersprache zu gebrauchen und zu erweitern. Zudem sind solche Sprachaustausche eine Gelegenheit für die Schülerinnen und Schüler andere Kulturen zu entdecken.

  • Austausch innerhalb einer Klasse
  • Ferienaustausch

Austausch innerhalb einer Klasse

Die Lehrpersonen können Sprachaustausche für die Klassen der obligatorischen Schulzeit organisieren. Je nach Alter der Schülerinnen und Schüler bestehen verschiedene Möglichkeiten

  • Austausche mit Korrespondenz (Briefaustausch oder Mailkontakt),
  • Besuche und Treffen pro Klassen,
  • Besuche und Treffen pro halbe Klassen,
  • Besuche und Treffen über Rotationssystem (Schülerinnen und Schüler verbringen z.B. einige Stunden bis zu einer Woche in der Klasse Ihrer Partnerin oder ihres Partners und in deren Familie und erleben somit eine gewisse Zeit eine Total-Immersion),
  • Schulreise

Natürlich können mehrere der oben genannten Möglichkeiten kombiniert werden. Es besteht die Möglichkeit, finanzielle Beiträge für Klassenaustausche zu erhalten und zwar bei dem Kanton Freiburg oder bei Movetia. Diese Anträge müssen von den Lehrerinnen und den Lehrern beantragt werden.

Sprachaufenthalt

Falls ein Sprachaustausch in der Form eines Aufenthaltes mit oder ohne Beherbergung absolviert wird, kann dies nicht mehr als 10 Tage pro Schuljahr betragen. Die damit verbundenen Kosten, insbesondere Verpflegungs- und Transportkosten, gehen zu Lasten der Eltern. Falls der Sprachaustausch durch die Schule in der Schweiz organisiert wird, sind die Sprachaustausche für die Schülerinnen oder Schüler obligatorisch.

Ferienaustausch

Die nationale Agentur movetia.ch unterstützt im Auftrag von Bund und Kantonen das Austauschprogramm Ferienaustausch. Das Programm Ferienaustausch besteht aus einem Aufenthalt in einer fremdsprachigen Gastregion der Schweiz und beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit: Schülerinnen und Schüler zwischen 11 und 15 Jahren besuchen ihre/-n Partner/-in in der Westschweiz und dem Kanton Tessin und empfangen sie im Gegenzug im Kanton Freiburg während je ein bis zwei Wochen in den Schulferien.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier

  • Seite "Ferienaustausch" der Website Movetia
  • Flyer 

Anmeldung

Die Vermittlung ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt online über movetia.ch. Die vermittelten Jugendlichen erhalten schriftlich die Unterlagen ihrer Austauschfamilie. Anschliessend legen die beiden Partnerfamilien die gegenseitigen Austauschdaten fest. Nach dem Austausch erhalten die Teilnehmenden eine Bestätigung.

Dokument

Flyer - Ferienaustausch (PDF, 514.43k)

Externe Links

Echange durant les vacances
  • Ernährung, Bewegung und Körperbild bei Kindern und Jugendlichen
  • Kinder und Jugendliche: gesund in der Schule
  • Obligatorische Schule – Organisation und Ablauf, 1. Zyklus
  • Obligatorische Schule – Organisation und Ablauf, 3. Zyklus
  • Obligatorische Schule - Organisation und Ablauf, 2. Zyklus
  • Schulferien
  • Sonderpädagogik: obligatorische Schule
Direktionen / zugehörige Ämter

Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten

Kontaktinformation
Die Assoziierung an andere Direktionen oder Ämter

Amt für französischsprachigen obligatorischen Unterricht

Kontaktinformation

Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht

Kontaktinformation

Herausgegeben von Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten

Letzte Änderung: 09.11.2023

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