12 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FOA, die an der vom Auditor im Sommer 2024 durchgeführten Umfrage teilgenommen haben, gaben an, Opfer oder Zeugen von psychischer Belästigung (Mobbing) im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit gewesen zu sein, was ca. 250 Personen entspricht. Bei den Täterinnen und Tätern handelte es sich in 2/3 der Fälle um eine Kollegin, einen Kollegen oder die Schuldirektion und in 1/3 der Fälle um die Eltern.
Eine Hotline für das Personal des FOA ab dem 1. Oktober 2025
Um die Meldung von Belästigungen, Mobbing oder Machtmissbrauch am Arbeitsplatz zu erleichtern, wird ab dem 1. Oktober 2025 ein vertraulicher Kanal in Form einer speziellen Telefonhotline eingerichtet, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FOA sich äussern können, ohne den Umweg über den Dienstweg gehen zu müssen. Diese wird in Zusammenarbeit mit der psychologischen Beratungsstelle der Universität Freiburg eingerichtet.
Dies gibt Personen, die Opfer unangemessenen Verhaltens geworden sind, die Möglichkeit, dieses Verhalten einer unabhängigen Stelle zu melden. Angeboten werden aktives Zuhören, Begleitung und eine Weiterleitung zur geeigneten Vorgehensweise durch geschultes und kompetentes Personal, das der beruflichen Schweigepflicht unterliegt. Die Telefonnummer sowie die Zeitfenster, in denen die Hotline erreichbar sein wird, werden intern bis Ende dieses Monats (September) bekannt gegeben. Ebenso wird eine spezielle E-Mail-Adresse eingerichtet, die ausserhalb dieser Zeiten genutzt werden kann.
Dieses Angebot ergänzt die individuelle Unterstützung des FOA und der Beratungsstelle Espace Gesundheit Soziales (CESS) des POA für das Staatspersonal, zwei bereits bestehende Unterstützungsangebote.
Stärkung der Lehrpersonen und Schuldirektionen im Kanton im Umgang mit problematischen Verhaltensweisen von Eltern von Schülerinnen und Schülern
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist von entscheidender Bedeutung. In den letzten Jahren haben jedoch problematische Verhaltensweisen von Eltern von Schülerinnen und Schülern zugenommen. Sie sind inakzeptabel und stellen eine erhebliche Belastung für die Lehrpersonen und Schuldirektionen dar. Im Schuljahr 2023/24 wurden mehr als 220 Fälle von Gewalt erfasst. Das externe Audit des FOA hat diese Tendenz bestätigt. Von den 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amts, die angaben, Opfer oder Zeugen von Mobbing gewesen zu sein, nannte ein Drittel die Eltern als Verursacher.
Die BKAD hat daher einen Leitfaden für Lehrpersonen und Schuldirektionen erstellt. Er soll sie über ihre Rechte informieren, über die Grenzen, die sie Eltern mit unangemessenem Verhalten setzen können, und über die Instrumente und Unterstützungsangebote, die ihnen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wird eine zweite Broschüre für Familien herausgegeben, um sie zu sensibilisieren, ihnen in Erinnerung zu rufen, was die Schule von ihnen erwartet und welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen, um Konflikte mit der Schule zu lösen. Der BKAD ist es wichtig, ihre Nulltoleranzpolitik hinsichtlich gewalttätigem Verhalten und mangelndem Respekt gegenüber Lehrpersonen klar zu bekräftigen.
Die doppelte Massnahme entspricht den Empfehlungen des Audits
Der vertrauliche Meldekanal sowie die beiden Broschüren bilden ein doppeltes Instrumentarium zur Stärkung der Mobbingprävention. Als erster Schritt in einem Prozess gehört diese Massnahme zu den vorrangigen Entscheiden des Staatsrats und entspricht den Empfehlungen des Audits.