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  • Impulsmassnahmen - Gemeinschaftliche Kulturprojekte

Impulsmassnahmen - Gemeinschaftliche Kulturprojekte

Das Amt für Kultur schreibt Wettbewerbe für die Unterstützung von gemeinschaftlichen Kulturprojekten.

Veröffentlicht am 06. März 2023 - 08h00

Die Gesundheitskrise hat gezeigt, wie wichtig die Kultur als Wirtschaftsfaktor ist. Der Kanton Freiburg mit seiner vielfältigen und reichen Kulturlandschaft bietet einen fruchtbaren Boden für die Entwicklung innovativer, nachhaltiger und ehrgeiziger Projekte.

Aus dieser Überzeugung heraus führt der Staat Freiburg ein Förderinstrument ein, mit dem gemeinschaftliche und bereichsübergreifende Kulturprojekte unterstützt werden sollen, die eine nachhaltige Interaktion zwischen der Kultur und dem sozialen, gemeinnützigen, wirtschaftlichen oder touristischen Bereich oder zwischen professionellen Kulturschaffenden und Amateurschaffenden im Kulturbereich entstehen lassen. Dieses Förderinstrument steht im Einklang mit mehreren Prioritäten, die der Staatsrat in seiner Kulturstrategie von 2017 formuliert und in seinem Regierungsprogramm 2022‒2026 umgesetzt hat.

Im Jahr 2023-2024 wurden zwei Projektaufrufe veröffentlicht und einer im Jahr 2025. Weitere folgen.

Zweck

Die Lancierung von gemeinschaftlichen und bereichsübergreifenden Kulturprojekten zu unterstützen, die die Kultur dauerhaft mit dem sozialen, gemeinnützigen, wirtschaftlichen oder touristischen Bereich oder zwischen Amateurinnen und Amateuren und professionellen Kulturschaffenden interagieren lassen.

Voraussetzungen

Einen Unterstützungsbeitrag können einzig Projekte erhalten, die

  • von einer juristischen Person des Privatrechts mit Sitz im Kanton Freiburg eingereicht werden, die im kulturellen Bereich tätig ist, und
  • von mehreren Akteuren, Unternehmen oder Vereinigungen ausgearbeitet werden, von denen mindestens einer im kulturellen Bereich tätig sein muss.

Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Vergabe sind in den folgenden Rechtsgrundlagen detailliert festgelegt, die am Ende dieser Seite eingesehen werden können:

  • Richtlinien Impulsmassnahmen

Verfahren

Die Ausschreibungen finden in zwei Phasen statt:

1) Abgabe von Projektskizzen, danach, auf Einladung der Jury, 2) Abgabe von vollständigen Gesuchen.

Die Projektskizzen müssen mit dem dafür vorgesehenen Formular, das auf der Website des KA bereitgestellt wird, dem KA an die Adresse fribourg-culture@fr.ch übermittelt werden. Sie müssen folgende Informationen enthalten:

  • eine Beschreibung des Projekts auf maximal zwei Seiten mit Angabe der beteiligten Partnerinnen und Partner;
  • einen groben Finanzplan (Kosten und Finanzierung/Einnahmen, beantragter Betrag);
  • Informationen zur Nachhaltigkeit des Projekts oder zu den erwarteten Auswirkungen.

Die vollständigen Anträge müssen ausschliesslich auf Einladung der Jury einzureichen: Die notwendigen Informationen werden den betreffenden Personen nach der ersten Bewertungsrunde übermittelt.

Das KA kann bei Ausschreibungen oder bei der Bearbeitung des Antrags zusätzliche Dokumente anfordern, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte.

Ausschreibungen

1) Gemeinschaftliche Kulturprojekte von Professionellen, Freiwilligen und Amateurschaffenden (2023)

  • Die Ausschreibung ist nun abgeschlossen. Hier finden Sie die Liste der ausgezeichneten Projekte.

2) Gemeischaftliche Kulturprojekte zwischen Kultur und Tourismus (2023-24)

  • Die Ausschreibung ist nun abgeschlossen. Hier finden Sie die Liste der ausgezeichneten Projekte.

3) Gemeinschaftliche Kulturprojekte von Professionellen und Amateurschaffenden (2025)

  • Die Ausschreibung ist nun abgeschlossen.

Richtlinien

Richtlinien Impulsmassnahmen PDF, 256.19k
Hauptbild
Projets culturels collaboratifs
Projets culturels collaboratifs © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
  • Ausschreibungen des Amts für Kultur
  • Interkantonale Kulturzusammenarbeit
  • Inventar der lebendigen Traditionen im Kanton Freiburg
  • Kultur & Schule
  • Kulturförderinstrumente
  • Kulturpolitik des Kantons Freiburg
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Herausgegeben von Amt für Kultur

Letzte Änderung: 24.03.2025 - 13h35

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