Kleiner Leitfaden für die Gesuchstellung beim Amt für Kultur
Kommt mein Kulturprojekt für eine Finanzhilfe in Frage? Wie reiche ich mein Dossier ein und wer wird es prüfen? Die nachfolgenden Vorschaubilder (Thumbnails) führen Sie durch das Verfahren zur Einreichung eines Antrags beim Amt für Kultur.
1. Private Initiativen unterstützen
- Für die kulturellen Aktivitäten sind primär Privatpersonen zuständig.
- Die Gemeinden und der Staat übernehmen eine unterstützende Rolle.
- Die vom Staat Freiburg gewährten professionellen Finanzhilfen sind in erster Linie für künstlerische Schaffensprojekte bestimmt.
- Der Staat kann weitere kulturelle Projekte unterstützen, doch in diesem Bereich kommt den Gemeinden eine vorrangige Rolle zu.
- Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch
- auf einen Unterstützungsbeitrag.
2. Sich informieren
- Konsultieren Sie die Website www.fr.ch/ka, insbesondere die Seiten über Kulturförderinstrumente.
- Lesen Sie die Richtlinien, Reglemente, Gesetze (Grundlagen) sorgfältig durch.
Allgemeine Kriterien
- Es geht um ein Projekt im Zusammenhang mit kulturellen Aktivitäten (insbesondere ein künstlerisches Schaffensprojekt).
- Es handelt sich um ein gänzlich oder teilweise professionelles Projekt.
- Das Projekt weist einen engen Bezug zum Kanton Freiburg auf (Wohnort der Beteiligten, Thema, Ort oder anderer Bezug).
- Die Gesuchstellenden müssen in der Lage sein, mindestens die Hälfte der Gesamtkosten des Projekts zu finanzieren (kostenpflichtige Eintritte, Eigenmittel, private Unterstützung usw.).
- Bei Veranstaltungen wird das Projekt von den direkt betroffenen örtlichen Körperschaften finanziell unterstützt.
3. Ein Gesuch einreichen
- Vollständiges Dossier über das Internetportal www.myfribourg-culture.ch
- 3 Monate vor Beginn der geplanten Aktivität (öffentliche Vorführung oder Publikation)
4. Bearbeitung und Entscheid
- Administrative Bearbeitung durch das
- Amt für Kultur
- Stellungnahme der Kommission für kulturelle Angelegenheiten, dem beratenden Gremium der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD)
- Entscheid der BKAD
- Schriftlicher Entscheid, geknüpft an bestimmte Bedingungen (Logo des Staates, Abrechnung usw.).