Vorgehen
Jeder Antrag auf Übernahme der Weiterbildungskosten muss von der Dienstchefin oder vom Dienstchef (oder von der Stellvertreterin/vom Stellvertreter) vorbereitet und der Anstellungsbehörde unterbreitet werden (die Befugnisse der Personalfachstelle bleiben vorbehalten).
Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor Beginn der Weiterbildung und mindestens 3 Monate vor der Bestätigung der Kursanmeldung gestellt werden. Die Dienstchefin oder der Dienstchef muss dabei wie folgt vorgehen.
- Das SPO-POE kann die Einheiten bei jedem Schritt beraten. Das POA gibt für jedes Ausbildungsvereinbarungsprojekt eine Stellungnahme ab.
Beginnt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Weiterbildung, muss das Dokument über die Kontrolle der Weiterbildungskosten in Bezug auf die Kontrolle des entsprechenden Urlaubsbezugs und der gewährten Ausbildungsauslagen ständig nachgeführt werden. Die Urlaubstage, die für die Weiterbildung bezogen werden, und die bewilligten Kosten müssen notiert werden.
Nach Abschluss der Weiterbildung unterzeichnen die Dienstchefin oder der Dienstchef und die betreffenden Mitarbeitenden das Dokument zur Kontrolle der Weiterbildungskosten. Dieses gibt Aufschluss darüber, welche Beträge wann ausgegeben werden.
Rechtsgrundlagen
Die Weiterbildung im Sinne der Verordnung über die Weiterbildung des Staatspersonals Freiburg deckt alle Tätigkeiten ab, die förderlich sind für die Weiterentwicklung der Kompetenzen die für die Erfüllung der Aufgaben nach Pflichtenheft, die Weiterentwicklung von Kompetenzen zur Sicherstellung der Mobilität und der Beschäftigungsfähigkeit des Personals und für die sachgemässe Umsetzung der Grundsätze für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch das Personal nötig sind.
Das Amt für Personal und Organisation (POA), insbesondere seine für die Weiterbildung zuständige Fachstelle (SPO-POE), sorgt für die Umsetzung der Massnahmen, die vom Staatsrat in den Weiterbildungskonzepten vorgesehen werden.