Die Sitzverlegung Ihres Einzelunternehmens online melden
Sie können die Sitzverlegung Ihres im Handelsregister eines anderen Kantons eingetragenen Einzelunternehmens online melden, wenn sich seine Adresse neu im Kanton Freiburg befindet.
Wann sind Sie zur Meldung der Sitzverlegung Ihres Unternehmens in den Kanton Freiburg verpflichtet?
Die Meldung der Sitzverlegung in den Kanton Freiburg ist obligatorisch für ein im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen.
Schritte für die online-Sitzverlegung eines Einzelunternehmens
Vorbereitungen
Dokumente
Für die Eintragung Ihres Einzelunternehmens müssen Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Ausweisdokument oder Aufenthaltsbewilligung
- Online-Zahlungsmittel (Twint, Visa, Mastercard, PostFinance)
- Miet- oder Pachtvertrag (bei separaten Räumlichkeiten)
- Zustimmung Domizilhalter/in (bei Domiziladresse)
- Ausweisdokument oder Aufenthaltsbewilligung der Bevollmächtigten (falls Sie Bevollmächtigte eintragen möchten)
Benutzerkonto für den virtuellen Schalter
Sie benötigen ein persönliches Benutzerkonto für den virtuellen Schalter, um Ihr Unternehmen online einzutragen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, müssen Sie eines anlegen.
Beachten Sie bitte, dass die Eintragung Ihres Einzelunternehmens in der Sprache Ihres Profils im virtuellen Schalter erfolgt.
Die Sitzverlegung Ihres Einzelunternehmens online melden
Für diese online-Dienstleistung müssen Sie sich im virtuellen Schalter mit Ihrem persönlichen Benutzerkonto anmelden, das Sie zuvor eingerichtet haben (1. Schritt).
Die unten stehende Schaltfläche anwählen, um die Sitzverlegung Ihres Einzelunternehmens in den Kanton Freiburg zu melden.
Kosten
Die Gebühren werden direkt über den virtuellen Schalter bezahlt und betragen zwischen CHF 60.00 und CHF 200.00, je nach dem, wie viele Bevollmächtigte im Rahmen der Sitzverlegung eingetragen werden (0 bis 5).
Das Dokument ausdrucken und die Unterschriften beglaubigen lassen
Nachdem Sie im virtuellen Schalter die Sitzverlegung Ihres Unternehmens gemeldet haben, erhalten Sie innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Antwort des Handelsregisteramts.
Diese erfolgt über den virtuellen Schalter. In der Mitteilung des Handelsregisteramts befindet sich ein Formular, das Sie ausdrucken und handschriftlich unterzeichnen müssen.
Sie müssen anschliessend Ihre Unterschrift durch einen Notar oder die Kanzlei eines Bezirksgerichts beglaubigen lassen.
Sie können sich auch persönlich am Schalter des Handelsregisteramts mit dem ausgefüllten Formular und einem gültigen Identitätsausweis (Pass oder ID) melden, um Ihre Unterschrift beglaubigen zu lassen und das Formular abzugeben. Die Beglaubigung durch das Handelsregisteramt kostet CHF 10.00 pro Unterschrift.
Hier finden Sie die Schalteröffnungszeiten des Handelsregisteramts.
Das Formular über die Sitzverlegung einreichen
Es gibt zwei Möglichkeiten, um das Formular beim Handelsregisteramt einzureichen.
Per Post
Senden Sie das Formular per Post an das Handelsregisteramt zusammen mit der Beglaubigung und der Kopie ihres Identitätsausweises. Die Adresse ist auf dem Formular angegeben.
Abgabe am physischen Schalter des Handelsregisteramts
Sie können das Formular auch persönlich am Schalter des Handelsregisteramts abgeben.
Nächste Schritte
Bearbeitung durch das HRA
Das Handelsregisteramt bearbeitet Ihre Meldung über die Sitzverlegung Ihres Einzelunternehmens.
Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
Wird die Meldung genehmigt, wird die Eintragung an das Eidgenössische Amt für das Handelsregister weitergeleitet, das sie prüft und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht.
Ab Erhalt Ihres Formulars per Post oder am Schalter dauert es ungefähr 5 Arbeitstage bis zur Veröffentlichung im SHAB, sofern das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) die Meldung genehmigt.
Information über die Veröffentlichung und Empfehlung zur Einrichtung eines Benutzerkontos für das Unternehmen im virtuellen Schalter.
Sie erhalten eine Nachricht im virtuellen Schalter, die Sie über die Veröffentlichung der Sitzverlegung im SHAB informiert und Ihnen empfiehlt, im virtuellen Schalter ein Firmenkonto für das im Handelsregister eingetragene Unternehmen zu eröffnen.
Dieses Firmenkonto ermöglicht es Ihnen, Ihr Einzelunternehmen direkt im virtuellen Schalter zu ändern und zu löschen.
Gesetzliche Grundlagen
Definition: Art. 931 OR
Firma (Art. 945 OR ): Der Familienname der Inhaberin oder des Inhabers (mit oder ohne Vornamen) bildet den wesentlichen Inhalt des Firmennamens. Weitere Angaben befinden sich in der Weisung des EHRA zur Prüfung der Firmenidentität (PDF ).
Spezifische Bestimmungen: Art. 37 bis 39 HRegV und: Art. 16 HRegV (Inhalt, Form und Sprache der Anmeldung), Art. 17 HRegV (anmeldende Personen), Art. 18 HRegV (Unterzeichnung der Anmeldung).
Anfallende Gebühren: Bundesverordnung über die Gebühren für das Handelsregister .