Ihr Einzelunternehmen online löschen
Sie können Ihr Einzelunternehmen online aus dem Handelsregister des Kantons Freiburg löschen, wenn sich seine Adresse im Kanton Freiburg befindet.
Wann sind Sie zur Löschung Ihres Unternehmens aus dem Handelsregister verpflichtet?
Sie müssen die Löschung Ihres Einzelunternehmens aus dem Handelsregister beantragen, sobald Sie Ihre Tätigkeit beenden.
Geben Sie bitte das genaue Datum an, an dem Sie Ihre Tätigkeit einstellen. Falls Sie Ihr Einzelunternehmen auf ein bestimmtes Datum löschen möchten, müssen Sie den Antrag unbedingt rechtzeitig stellen. Beachten Sie, dass wir keine rückwirkenden Löschungen vornehmen können.
Schritte für die online-Löschung eines Einzelunternehmens
Vorbereitungen
Dokumente
Um Ihr Einzelunternehmen aus dem Handelsregister löschen zu lassen, müssen Sie ein online-Zahlungsmittel bereithalten (Twint, Visa, Mastercard, PostFinance).
Benutzerkonto für den virtuellen Schalter
Sie müssen im virtuellen Schalter ein Konto für Ihr Einzelunternehmen eingerichtet haben, um es online aus dem Handelsregister löschen zu können. Falls Sie noch kein Firmenkonto haben, müssen Sie eines anlegen.
Ihr Einzelunternehmen online löschen
Für diese online-Dienstleistung müssen Sie sich im virtuellen Schalter mit dem Firmenkonto anmelden, das Sie zuvor eingerichtet haben (1. Schritt).
Die unten stehende Schaltfläche anwählen, um Ihr Einzelunternehmen zu löschen.
Kosten
Eine Löschung aus dem Handelsregister kostet CHF 30.00.
Die Gebühr für die Löschung Ihres Einzelunternehmens wird direkt über den virtuellen Schalter erhoben.
Das Dokument ausdrucken und unterschreiben
Nachdem Sie im virtuellen Schalter die Löschung Ihres Unternehmens beantragt haben, erhalten Sie innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Antwort des Handelsregisteramts.
Diese erfolgt über den virtuellen Schalter. In der Mitteilung des Handelsregisteramts befindet sich ein Formular, das Sie ausdrucken und handschriftlich unterzeichnen müssen.
Das Löschungsformular einreichen
Es gibt zwei Möglichkeiten, um das Formular beim Handelsregisteramt einzureichen.
Per Post
Senden Sie das Formular per Post an das Handelsregisteramt. Die Adresse ist auf dem Formular angegeben.
Abgabe am physischen Schalter des Handelsregisteramts
Sie können das Formular auch persönlich am Schalter des Handelsregisteramts abgeben.
Nächste Schritte
Bearbeitung durch das HRA
Das Handelsregisteramt bearbeitet Ihren Antrag auf Löschung Ihres Einzelunternehmens.
Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
Wird der Antrag genehmigt, wird die Eintragung an das Eidgenössische Amt für das Handelsregister weitergeleitet, das sie prüft und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht.
Ab Erhalt Ihres Formulars per Post oder am Schalter dauert es ungefähr 5 Arbeitstage bis zur Veröffentlichung im SHAB, sofern das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) den Antrag genehmigt.
Information über die Veröffentlichung
Sie erhalten eine Nachricht im virtuellen Schalter, die Sie über die Veröffentlichung der Löschung im SHAB informiert.
Gesetzliche Grundlagen
Definition: Art. 931 OR
Firma (Art. 945 OR ): Der Familienname der Inhaberin oder des Inhabers (mit oder ohne Vornamen) bildet den wesentlichen Inhalt des Firmennamens. Weitere Angaben befinden sich in der Weisung des EHRA zur Prüfung der Firmenidentität .
Spezifische Bestimmungen: Art. 37 bis 39 HRegV und: Art. 16 HRegV (Inhalt, Form und Sprache der Anmeldung), Art. 17 HRegV (anmeldende Personen), Art. 18 HRegV (Unterzeichnung der Anmeldung).
Anfallende Gebühren: Bundesverordnung über die Gebühren für das Handelsregister .