Erhalt oder Verlängerung vom Ausweis: Gesuche können per Post oder E-Mail (Angehörige EU/EFTA : europe@fr.ch – Angehörige Drittstaates : afrique-amerique-asie@fr.ch) beantragt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich nur bei Notwendigkeit an unsere Schalter zu begeben.
WICHTIG !!! NEUE BEDINGUNGEN FUR DEN AUSWEIS C UND B AB 1. JANUAR 2019
Die Modalitäten der Anwendung der Bundesvorschriften über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern, die auf den folgenden Seiten ausgeführt werden, sind nur für den Kanton Freiburg gültig.
Ausländische/r Staatsbürger/in, an wen muss ich mich wenden
Sie sind Angehöriger eines EU/EFTA-StaatesBelgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Fürstenturm Liechtenstein, Rumänien, Schweden, Spanien, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern (EG-27/EFTA)
Sie sind Staatsangehöriger eines DrittstaatesAndere Länder
Sie möchten jemanden in die Schweiz einladen