• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Alltag
  • Vorgehen und Dokumente
  • Ausländer

Ausländer

Lead

Mehr als 80'000 Ausländer im Kanton Freiburg erfasst, hauptsächlich Inhaber eines C oder B Ausweises

Erhalt oder Verlängerung vom Ausweis: Gesuche können per Post oder E-Mail (Angehörige EU/EFTA : europe@fr.ch – Angehörige Drittstaates : afrique-amerique-asie@fr.ch) beantragt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich nur bei Notwendigkeit an unsere Schalter zu begeben. 

WICHTIG !!! NEUE BEDINGUNGEN FUR DEN AUSWEIS C UND B AB 1. JANUAR 2019

Die Modalitäten der Anwendung der Bundesvorschriften über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern, die auf den folgenden Seiten ausgeführt werden, sind nur für den Kanton Freiburg gültig.

Ausländische/r Staatsbürger/in, an wen muss ich mich wenden

Sie sind Angehöriger eines EU/EFTA-Staates
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Fürstenturm Liechtenstein, Rumänien, Schweden, Spanien, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern (EG-27/EFTA)

Sie sind Staatsangehöriger eines Drittstaates
Andere Länder

Sie möchten jemanden in die Schweiz einladen

Schweizerische Reisedokumente für ausländische Personen 

Statistiken

  • Adressänderung und Wohnungswechsel
  • Beglaubigungen und Apostillen
  • Ich benötige eine Wohnsitzbestätigung
  • Mietzinsverbilligung & subventionierten Wohnungen : Wissenswertes
  • Nutzung des virtuellen Schalters durch juristische Personen und anderen Kategorien anerkannter Organisationen
  • Online-Dienste
  • Strafregister
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Bevölkerung und Migration

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Bevölkerung und Migration

Letzte Änderung: 24.03.2025

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf:

Rercherche