• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Alltag
  • Lebensverlauf
  • Habe ich Anspruch auf Subventionen?

Habe ich Anspruch auf Subventionen?

Lead

Angaben zu den Bedingungen, um eine Mietzinsverbilligung zu erhalten.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um Subventionen zu erhalten:

  • Das steuerbare Einkommen nach direkter Bundessteuer der Bewohner liegt unter 50'000 Franken.
  • Das Vermögen der Bewohner liegt unter 144'000 Franken.
  • Für jedes Kind unter 18 Jahren oder jugendliche Person in Ausbildung wird die Einkommensgrenze um 2'500.- und das Vermögen um 16'900.- erhöht (falls der Haushalt ein Kind zählt, darf das Einkommen statt 50'000.- bis zu 52'500.- betragen).
  • Die Subvention hängt von der "persönlichen Situation" des Mieters ab: Alleinstehend, in Ausbildung, Familie, AHV/IV. Personen mit einer AHV/IV-Rente erhalten höhere Subventionen. Die Subvention wird in % der Anlagekosten der Wohnung berechnet.

Dauer der Subventionen: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Liegenschaftsverwaltung, bis wann das Gebäude Subventionen erhält.

Das Wohnungsamt ist für die Prüfung des Einkommens und des Vermögens sowie für die Berechnung der Subventionen zuständig.

  • Weitere Informationen zum Ende der Finanzhilfen

Externe Links

  • Bundesamt für Wohnungswesen BWO
  • Bundeshilfen nach WEG
  • Verordnung vom 22. März 2005 über die Einkommens- und Vermögensgrenzen für die Zusatzverbilligung nach dem Gesetz über die Sozialwohnbauförderung

Dokumente

Informationen für Mieter - Merkblatt des Bundesamts für Wohnungswesen (PDF, 145.23k)
  • Die Ehe in der Scheidungssituation

Verlinkte Seiten

  • Was ist eine subventionierte Wohnung?
  • Künftige Mieter
  • Mietzinsverbilligung & subventionierten Wohnungen : Wissenswertes
  • Ende der Finanzhilfen für Mieter
  • Liegenschaftsverwaltungen
Direktionen / zugehörige Ämter

Wohnungsamt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Wohnungsamt

Letzte Änderung: 09.11.2023

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: