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Liegenschaftsverwaltungen

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Einige Hinweise für Immobilienverwaltungen im Bereich der Mietzinsverbilligungen.

Liegenschaftsverwaltungen


Die Liegenschaftsverwaltungen spielen eine wichtige Rolle im Bereich der Mietzinsverbilligungen. Im Folgenden einige Hinweise für die Liegenschaftsverwaltungen:

Das Gesuch um Zusatzverbilligung wird über das Formular WEG 8.5 gestellt.

Es ist wichtig, dass die Daten aller Personen angegeben werden, die die Wohnung benutzen. Auch das Geburtsdatum und das Einzugsdatum darf nicht vergessen werden. Sehr wichtig ist ferner, dass die Mieter die Informationen auf der Vorderseite des Formulars (insbesondere zur Meldepflicht) sorgfältig lesen, bevor sie das Formular unterzeichnen.

Dem Formular sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Personen, die Sozialhilfe erhalten: Bestätigung des Sozialdiensts
  • Personen mit IV-Rente: Bestätigung, die vor weniger als 2 Jahren ausgestellt wurde und den Bezug einer IV-Rente mit Angabe des Prozentsatzes und der Höhe der Rente nachweist
  • Mieter in Ausbildung als Hauptbeschäftigung: Ausbildungsbestätigung
  • Ausbildungsbestätigung oder Lohnausweis für alle volljährigen Kinder
  • Letzte Steuerveranlagung, sonst: Lohnausweise
  • Personen mit Quellensteuer: Lohnabrechnungen und Angaben zum Vermögen.

Mieter, deren finanzielle oder familiäre Lage sich seit der letzten Steuerveranlagung bedeutend verändert hat und die möchten, dass wir dies berücksichtigen, müssen alle Nachweise für die aktuelle Lage vorlegen, damit wir ihren Anspruch auf eine Zusatzverbilligung prüfen können (Scheidungsvereinbarung/Konvention unter Angabe des Sorgerechts und der Unterhaltsbeiträge, Lohnabrechnungen, Bescheinigung über den Bezug einer IV/AHV-Rente, einer Pension aus der 2. Säule, Ausbildungsbestätigung  oder Bestätigung des Sozialdiensts usw.)

Ergänzende Information:

Einmal jährlich erhalten Sie vom BWO neue Lastenpläne und Mietzinslisten. Auf diesen Unterlagen finden Sie  die grundverbilligten Mieten der Wohnungen, die Sie verwalten, sowie die Beträge der Grundverbilligungsvorschüsse des Bundes.

Unter Amt kontrolliert regelmässig den Anspruch aller Mieter auf Zusatzverbilligungen. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zusammenarbeit bei der Beschaffung der benötigten Informationen.

Wir kontrollieren regelmässig Ihre Mietbestände, um zu prüfen, ob die in Rechnung gestellten Mieten den Mietplänen entsprechen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Externe Links

  • Bundesamt für Wohnungswesen BWO
  • Bundeshilfen nach WEG

Dokumente

Informationen für Verwaltungen, Merkblatt des Bundesamts für Wohnungswesen (PDF, 188.06k)
  • Die Ehe in der Scheidungssituation

Verlinkte Seiten

  • Was ist eine subventionierte Wohnung?
  • Künftige Mieter
  • Habe ich Anspruch auf Subventionen?
  • Mietzinsverbilligung & subventionierten Wohnungen : Wissenswertes
  • Ende der Finanzhilfen für Mieter
Direktionen / zugehörige Ämter

Wohnungsamt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Wohnungsamt

Letzte Änderung: 09.11.2023

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