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  • Mieter: subventionierte Wohnungen

Mieter: subventionierte Wohnungen

Lead

Vorgehen für Personen, die eine subventionierte Wohnung mieten möchten.

Künftige Mieter: Wie eine subventionierte Wohnung mieten?

Sie kontaktieren die Liegenschaftsverwaltung, die für die subventionierte Wohnung zuständig ist, für die Sie sich interessieren.

Die Liegenschaftsverwaltung händigt Ihnen das Formular WEG 8.5M aus. Füllen Sie das Formular aus (mit den vollständigen Angaben zu allen volljährigen und minderjährigen Personen, die die Wohnung mit Ihnen teilen) und unterzeichnen es. Die Steuerdaten werden von uns ausgefüllt. Dem Formular sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Letzte Steuerveranlagung
  • Mieter, die nicht im Kanton besteuert wurden: letzte Steuerveranlagung (des Kantons auf das Einkommen und das Vermögen); sonst: Lohnausweise
  • Personen mit Quellensteuer: Lohnabrechnungen und Angaben zum Vermögen
  • Falls sich die finanzielle oder familiäre Lage seit der letzten Steuerveranlagung bedeutend geändert hat: alle Nachweise für die aktuelle Lage (Scheidungsvereinbarung/Konvention, Lohnabrechnungen, Bescheinigung über den Bezug einer IV/AHV-Rente, einer Pension aus der 2. Säule, Ausbildungsbestätigung  oder Bestätigung des Sozialdiensts usw.)
  • Personen, die Sozialhilfe erhalten: Bestätigung des Sozialdiensts
  • IV: Bestätigung, die vor weniger als 2 Jahren ausgestellt wurde und den Bezug einer IV-Rente mit Angabe des Prozentsatzes und der Höhe der Rente nachweist
  • Mieter in Ausbildung als Hauptbeschäftigung: Ausbildungsbestätigung
  • Aktuelle Ausbildungsbestätigung für alle Kinder, auch die volljährigen, in Ausbildung (Studentenausweis, Lehrvertrag)

Lesen Sie bitte sorgfältig die Anweisungen auf der ersten Seite des Formulars WEG 8.5M und insbesondere jene über Ihre Auskunftspflicht.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss zusammen mit einem geschlossenen Umschlag, der die ergänzenden Unterlagen enthält, bei der Liegenschaftsverwaltung abgegeben werden. Diese leitet das Gesuch an uns zur Klärung Ihres Anspruchs auf Finanzhilfen weiter. Sobald wir der Liegenschaftsverwaltung die Höhe Ihres Anspruchs mitgeteilt haben, kann sie Ihnen Ihren exakten Mietzins mitteilen.

Achtung: Die Liegenschaftsverwaltung entscheidet, wem sie eine Wohnung vermietet. Die Aufgabe des Wohnungsamts liegt einzig darin, die Höhe der Finanzhilfen zu bestimmen und diese auszuzahlen, sowie regelmässig oder auf Anfrage Ihre Mieten zu überprüfen.

Dauer der Finanzhilfen: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Liegenschaftsverwaltung, wie lange für das Gebäude noch Finanzhilfen gewährt werden.

  • Weitere Informationen zum Ende der Finanzhilfen

Externe Links

  • Bundesamt für Wohnungswesen BWO
  • Bundeshilfen nach WEG

Dokumente

Informationen für Mieter - Merkblatt des Bundesamts für Wohnungswesen PDF, 145.23k
  • Die Ehe in der Scheidungssituation

Verlinkte Seiten

  • Was ist eine subventionierte Wohnung?
  • Habe ich Anspruch auf Subventionen?
  • Mietzinsverbilligung & subventionierten Wohnungen : Wissenswertes
  • Ende der Finanzhilfen für Mieter
  • Liegenschaftsverwaltungen
Direktionen / zugehörige Ämter

Wohnungsamt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Wohnungsamt

Letzte Änderung: 18.12.2023

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