Was bedeutet es, Pflegefamilie zu sein?
Die Unterbringung in einer Pflegefamilie ist eine Schutzmaßnahme, die dann erfolgt, wenn ein Kind häufig Trennungen von Bezugspersonen und/oder Vernachlässigung und/oder Misshandlung erlebt hat. Dies führt zu einer unsicheren Lebenssituation und kann seine Entwicklung beeinträchtigen.
Pflegefamilie zu sein bedeutet, ein Kind aufzunehmen, das im Rahmen einer Schutzmaßnahme untergebracht wird. Entweder mit Zustimmung der Eltern oder auf Anordnung der Justizbehörden - und dies so lange wie nötig.
Von der Pflegefamilie wird erwartet, dass sie das Kind in seiner Entwicklung unterstützt und dabei, soweit möglich mit den Eltern sowie dem zuständigen Netzwerk von Fachpersonen zusammenarbeitet.
Mögliche Formen von Pflegeverhältnissen:
- Dauerhaft
- Entlastung (an Wochenenden und/oder in den Ferien)
- Kurzfristig (zeitlich begrenzte Unterbringung)
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Pflegefamilie zu werden?
- Ein sicheres, stabiles und den Bedürfnissen des Kindes entsprechendes Lebensumfeld bieten können
- Das Kind in seiner Erziehung begleiten können
- Anpassungsfähig sein
- In der Lage sein, mit den leiblichen Eltern sowie dem Netzwerk von Fachpersonen rund um das Kind zusammenzuarbeiten
- Verfügbarkeit gewährleisten (z. B. für eine dauerhafte Betreuung 7 Tage/Woche: maximal 160 % Beschäftigungsgrad bei einem Paar bzw. 80 % bei einer Einzelperson)
- Bereitschaft, das Kind in seinen Unterschieden zu respektieren und seine Werte, Kultur und Religion zu berücksichtigen
Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Pflegeeltern und ihre Hausgenossen nach Persönlichkeit, Gesundheit und erzieherischer Eignung sowie nach den Wohnverhältnissen für gute Pflege, Erziehung und Ausbildung des Kindes Gewähr bieten und das Wohl anderer in der Pflegefamilie lebender Kinder nicht gefährdet wird.
Art. 5 PAVO (Allgemeine Voraussetzungen der Bewilligung)
Pflegefamilie werden
Das JA organisiert regelmässig Informationssitzungen, um die Rolle der Pflegefamilien und die einschlägigen Verfahren zu erklären.
Das Datum der nächsten Informationsveranstaltung zu erfahren, können Sie sich unter der Nummer + 41 26 305 15 30 (Montag / Mittwoch / Freitag von 8:00 bis 11:30 Uhr) an die Hotline des Sektor Familienexterne Betreuung des SEJ wenden.
Was tun bei einem Notfall ausserhalb der Öffnungszeiten?
Bei Problemen wie der Missachtung des Besuchsrechts, wenn das Kind nach einem Besuch bei einem Elternteil nicht zurückgebracht wird, Anzeichen von Misshandlung, beunruhigenden Äußerungen des Kindes, Weglaufen usw., können Sie die Kantonspolizei unter der Nummer 117 anrufen.
Die Polizei beurteilt die Situation und stellt bei Bedarf den Kontakt zum Pikettdienst des Jugendamtes her.
Care Leavers
Als «Care Leaver» bezeichnet man junge Erwachsene, die einen Teil ihrer Kindheit oder Jugend nicht bei ihren Herkunftsfamilien, sondern in einer Pflegefamilie oder in der stationären Jugendhilfe aufgewachsen sind. Sobald sie volljährig werden, müssen sie anders als viele Gleichaltrige sehr früh auf eigenen Beinen stehen.
Während andere junge Erwachsene oft noch lange auf die Unterstützung ihrer Eltern zählen können – sei es finanziell, emotional oder praktisch –, haben Care Leaver häufig ein deutlich schwächeres Auffangnetz. Sie sind mit besonderen Herausforderungen konfrontiert:
- Früher Übergang in die Selbstständigkeit: Viele Care Leaver müssen bereits mit 18 Jahren Wohnung, Arbeit und Einkommen selbständig organisieren.
- Fehlendes familiäres Netzwerk: Alltagsfragen, Krisen oder auch ganz normale Übergangssituationen können schwieriger sein, wenn kein stabiles familiäres Umfeld da ist.
- Finanzielle Belastung: Ohne Unterstützung von Eltern geraten Care Leaver oft rasch in prekäre Lebenslagen.
- Psychosoziale Belastungen: Viele haben bereits belastende Erfahrungen hinter sich und müssen diese gleichzeitig mit den Anforderungen des Erwachsenwerdens bewältigen.