Haltung von mehr als vier erwachsenen Hunden
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Seit dem Inkrafttreten der Änderungen des Geseztes über die Hundehlatung (HHG) am 01.01.2024, ist die Haltung von mehr als 4 erwachsenen Hunden nicht mehr bewilligungspflichtig.
Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 02.04.2025