Jede Person, die mehr als vier erwachsene Hunde halten möchte, muss beim Amt, unabhängig von deren Rasse, ein "Bewilligungsgesuch für das Halten von mehr als vier erwachsenen Hunden " (siehe untenstehende Rubrik "Dokumente") einreichen. Folgende Dokumente müssen dem Gesuch beigelegt sein:
- Kopie des Identitätsausweises des-der ordentlichen Halter-s;
- Kopie der Eintragsbestätigung jedes Hundes in der Tierdatenbank AMICUS;
Gebühren
Das Amt erhebt eine Gebühr von CHF 80.- bis höchstens CHF 250.- für jeden Entscheid in Zusammenhang mit der Erteilung einer Bewilligung für das Halten von mehr als vier Hunden.
Das Amt kann an die Bewilligung Auflagen an die Ausbildung der Hundehalterin oder des Hundehalters und an die Erziehung des Hundes knüpfen und Anforderungen an die Haltung festlegen. Das Amt kann stichprobenweise Kontrollen durchführen.
Gültigkeit und Pflichten
Wer eine Haltungsbewilligung nach Artikel 19 Abs. 2 HHG hat, muss beim Amt spätestens zehn Jahre nach ihrer Ausstellung um ihre Erneuerung ersuchen. Jede Änderung des Bestandes sowie der Haltungsbedingungen muss gemeldet werden. Das Amt kann stichprobenweise Kontrollen durchführen.