Seit der Änderung des Energiegesetzes des Bundes hat der Kanton diese Pflicht in sein Energiegesetz vom 9. Juni 2000 aufgenommen (Art. 18a EnGe ). Grossverbraucher müssen ihren Energieverbrauch analysieren und zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsoptimierung treffen. Sie können eine Zielvereinbarung mit dem Bund abschliessen, mit der sie sich zur Steigerung der Energieeffizienz verpflichten.
| Inhalt |
|---|
| Richtlinie des Amts für Energie zum Vollzug der Bestimmungen über die Grossverbraucher im Energiebereich |
| Deklaration |
| Präsentation der Vorschriften für Energie-Grossverbraucher |