M-01 |
Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Andere Gebäudekategorien |
Bezugsgrösse: wärmegedämmte Bauteilfläche in m² |
Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Aussenklima oder Erdreich : CHF 60.– pro m² wärmegedämmtes Bauteil. Telefonische Auskünfte: 058 680 41 07 |
Fördergesuche müssen unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Für laufende Arbeiten werden keine Subventionen gewährt (Art. 24 Subventionsgesetz vom17. November 1999).
Diese Massnahme M-01 kann nicht mit bestimmten anderen Fördermassnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle gemäss diesem Reglement kombiniert werden (Art. 35 EnR M-10 und Art. 36 EnR M-12).
Der Fensteraustausch und die Wärmedämmung gegen ungeheizte Räume sind in den Massnahmen M-10 und M-12 eingeschlossen.
Damit ein Förderbeitrag für die Massnahme gewährt werden kann, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Die Baubewilligung für das Gebäude wurde vor dem Jahr 2000 ausgestellt.
- Die betroffenen Gebäudeteile sind bereits im Ausgangszustand beheizt. Neue Auf- und Anbauten sowie Aufstockungen sind nicht förderberechtigt.
- Der U-Wert der betroffenen Bauteile beträgt höchstens 0,2 W/m2K. Wände und Böden, die tiefer als 2 Meter im Erdreich liegen, weisen einen U-Wert von höchstens 0,25 W/m2K auf. Für die Sanierung von geschützten Bauten oder Bauteilen können gegen Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar sind, Erleichterungen gewährt werden.
- Die U-Wert-Verbesserung der geförderten Bauteile beträgt mindestens 0,07 W/m2K.
- Ab einem beantragten Förderbeitrag von 10 000 Franken muss ein GEAK [Gebäudeenergieausweis der Kantone] Plus für das Gebäude vorgelegt werden. (falls nicht möglich: Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE)