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  • Merkblatt öffentliche Beleuchtung

Merkblatt öffentliche Beleuchtung

Die in Kraft getretene Gesetzesänderung zur Verringerung der schädlichen Auswirkungen von künstlichem Licht auf Lebewesen, und die Notwendigkeit, den Energieverbrauch zu senken, führen in den Gemeinden zu einem Wandel von der flächendeckenden zur bedarfsweisen öffentlichen Beleuchtung. Das neue «Merkblatt öffentliche Beleuchtung: Möglichkeiten, Rechte und Pflichten der Gemeinden» dient den Gemeinden bei der Anwendung des geltenden Rechts als Leitfaden und bietet Praxisempfehlungen.

Veröffentlicht am 10. April 2025 - 12h18

Das neue «Merkblatt öffentliche Beleuchtung: Möglichkeiten, Rechte und Pflichten der Gemeinden», welches das Amt für Energie zusammen mit dem Tiefbauamt und dem Amt für Umwelt erarbeitet hat, legt eingangs dar, welche zahlreichen Funktionen die öffentliche Beleuchtung erfüllt. Es bietet aktuelle Praxisempfehlungen zur öffentlichen Beleuchtung unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit, des Sicherheitsempfindens, der Gesundheit, der Artenvielfalt und des Energieverbrauchs. 

Generelle Grundsätze

Um der Beleuchtungsplanung der Gemeinden zu mehr Suffizienz und Qualität zu verhelfen, nennt das Merkblatt sieben generelle Grundsätze. Unter anderem soll die Lichtstärke nicht höher sein als unbedingt nötig, und die Leuchten sollen so ausgerichtet werden, dass sie nicht unnötig in die Umgebung abstrahlen.

Rechtsrahmen

Das Merkblatt stellt die Gesetzesbestimmungen zusammen, die für die öffentliche Beleuchtung gelten. Es erinnert daran, dass die Gemeinden zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens eine vollständige oder dynamische Nachtabschaltung der öffentlichen Beleuchtung (Bewegungsmelder) einhalten müssen. 

Entscheidungshilfe

Das Merkblatt hilft auch bei der Entscheidung, ob unterschiedliche Mobilitätsinfrastrukturen wie Strassen, Plätze und Tunnels beleuchtet werden sollen oder nicht. In einigen Fällen bietet sich eine dynamische Nachtabschaltung an. 

Planungsvorgehen für MIP

Die eingereichten Mobilitätsinfrastrukturpläne (MIP) müssen ab sofort eine detaillierte Beleuchtungsplanung enthalten. Das Merkblatt nennt die einzureichenden Unterlagen.

Merkblatt öffentliche Beleuchtung (PDF, 448.66k)
Hauptbild
Beleuchtung
Beleuchtung © iStock - iStock
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Letzte Änderung: 28.04.2025 - 07h07

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