Das neue «Merkblatt öffentliche Beleuchtung: Möglichkeiten, Rechte und Pflichten der Gemeinden», welches das Amt für Energie zusammen mit dem Tiefbauamt und dem Amt für Umwelt erarbeitet hat, legt eingangs dar, welche zahlreichen Funktionen die öffentliche Beleuchtung erfüllt. Es bietet aktuelle Praxisempfehlungen zur öffentlichen Beleuchtung unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit, des Sicherheitsempfindens, der Gesundheit, der Artenvielfalt und des Energieverbrauchs.
Generelle Grundsätze
Um der Beleuchtungsplanung der Gemeinden zu mehr Suffizienz und Qualität zu verhelfen, nennt das Merkblatt sieben generelle Grundsätze. Unter anderem soll die Lichtstärke nicht höher sein als unbedingt nötig, und die Leuchten sollen so ausgerichtet werden, dass sie nicht unnötig in die Umgebung abstrahlen.
Rechtsrahmen
Das Merkblatt stellt die Gesetzesbestimmungen zusammen, die für die öffentliche Beleuchtung gelten. Es erinnert daran, dass die Gemeinden zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens eine vollständige oder dynamische Nachtabschaltung der öffentlichen Beleuchtung (Bewegungsmelder) einhalten müssen.
Entscheidungshilfe
Das Merkblatt hilft auch bei der Entscheidung, ob unterschiedliche Mobilitätsinfrastrukturen wie Strassen, Plätze und Tunnels beleuchtet werden sollen oder nicht. In einigen Fällen bietet sich eine dynamische Nachtabschaltung an.
Planungsvorgehen für MIP
Die eingereichten Mobilitätsinfrastrukturpläne (MIP) müssen ab sofort eine detaillierte Beleuchtungsplanung enthalten. Das Merkblatt nennt die einzureichenden Unterlagen.