Böschungen, Parkplätze, ganz oder teilweise unbebaute Grundstücke in Bauzonen können mit freistehenden PV-Anlagen ausgestattet werden. Je nach den örtlichen Gegebenheiten und der Ausrichtung fällt die Wahl auf unterschiedliche Module: etwa als Überdachung, als vertikale bifaziale Module oder als Solaranlagen an Böschungen. Jede Variante bietet eine unterschiedliche Bodenbedeckung und eine unterschiedliche installierte Leistung. Die Anlagen lassen sich leicht auf- und abbauen und können daher problemlos für einen bestimmten Zeitraum aufgestellt werden.
Die getätigten Investitionen werden durch finanzielle Beiträge des Bundes teilweise entschädigt. Die Fördermittel werden von Pronovo (www.pronovo.ch) verwaltet. Zudem sind die Verteilnetzbetreiber (VNB) verpflichtet, den eingespeisten Strom zu bestimmten Bedingungen anzunehmen. Weitere Lösungen sind die Nutzung des produzierten Stroms durch optimierten Eigenverbrauch (z.B. mit einem Stromspeicher), der Direktverkauf oder die Nutzung im Rahmen eines Zusammenschlusses für den Eigenverbrauch. Zudem können Herkunftsnachweise zusätzliche Einnahmen generieren, die von den Abnahmekonditionen des VNB abhängen.
Förderung der lokalen und erneuerbaren Stromproduktion
Durch den Bau einer freistehenden PV-Anlage in der Bauzone können Eigentümerinnen und Eigentümer Flächen nutzen, die sich nicht unbedingt für andere Zwecke eignen, und daraus je nach gewähltem Geschäftsmodell oft auch einen finanziellen Nutzen ziehen. Sie leisten einen Beitrag an die Produktion von lokalem und erneuerbarem Strom und helfen auf diese Weise, die kantonalen Ziele zur Verringerung der Energieabhängigkeit und zum Umweltschutz zu erreichen.
Das Informationsblatt «Freistehende PV-Anlage in Bauzone» kann den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Projektträgern als Entscheidungshilfe dienen. Es wurde von der Arbeitsgruppe «Freistehende PV-Anlagen in der Bauzone» gestützt auf die Empfehlungen ausgearbeitet, die die Arbeitsgruppe in ihrem Bericht vom Juni 2025 herausgegeben hat. Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus dem Bau- und Raumplanungsamt (BRPA), dem Amt für Wald und Natur (WNA), dem Amt für Umwelt (AfU), dem Tiefbauamt (TBA), Grangeneuve und dem Amts für Energie (AfE), das gleichzeitig ihre Leitung innehat.
Anhang : Informationsblatt «Freistehende PV-Anlage in Bauzone»