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Leistungen des Amts für Energie

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Das Amt für Energie (AfE) ist für alle Aspekte des Energiebereichs zuständig und zwar insbesondere hinsichtlich der Gebäude (Wärmehülle und Gebäudetechnik) sowie der Förderprogramme und der Informations- und Sensibilisierungskampagnen für die Bevölkerung und die Fachpersonen.

Das AfE sorgt für die Umsetzung des Energiegesetzes. Es:

  • kontrolliert die Baubewilligungsgesuche und nimmt dazu Stellung
  • bestimmt die Massnahmen des Gebäudeprogramms und gewährt die Förderbeiträge
  • kontrolliert die Energieplanung der Gemeinden und nimmt dazu Stellung
  • verwaltet die Vereinbarungen mit den Grossverbrauchern
  • sorgt für die Sensibilisierung und Schulung der Bevölkerung und der Fachpersonen
  • beratet die Einwohner und die Fachpersonen in allen Fragen, die die Energie und ihre rationelle und sparsame Nutzung betreffen
  • beteiligt sich an der Definition der energiepolitischen Ziele und der damit verbundenen Gesetzesbestimmungen
  • Baubewilligungsverfahren - Energie
  • Bildung und Information im Energiebereich
  • Energiepolitik, Planung und Energieversorgung
  • Förderprogramme im Energiebereich
  • Gemeinden: Energiepolitik
  • Grossverbraucher
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Energie

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Energie

Letzte Änderung: 05.03.2024

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