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Zustellung des Lohnausweises

Lead

Nach dem Gesetz über die direkten Kantonssteuern (DStG; SGF 631.1) sind die Arbeitgeber verpflichtet, eine Bescheinigung über die ihren Angestellten ausgerichteten Leistungen auszustellen. Die Arbeitgeber müssen je ein Exemplar ihren Angestellten und der Kantonalen Steuerverwaltung zustellen. (Art. 162 Abs. 1 Bst. d und Abs. 2 DStG).

Danke für die Übermittlung der Lohnausweise bis Mitte Februar

  • Mit Swissdec: Wir empfehlen Ihnen, diese einfache, schnelle und papierlose, Art zur elektronischen Übertragung der Lohnausweise an den Kantonalen Steuerbehörde mit Hilfe der zertifizierten Software Swissdec zu verwenden. Viele Unternehmen haben sich bereits dafür entschieden.
  • Per Post an der Kantonale Steuerverwaltung, Rue Joseph-Piller 13, Postfach, 1701 Freiburg: Mit dieser Art der Übertragung müssen die Lohnausweise der Kantonalen Steuerverwaltung ausschliesslich in Papierform zugestellt werden. Diese müssen wie folgt erstellt werden:
    • ausgefüllt mit Hilfe des Programms, welches gratis von der Schweizerischen Steuerkonferenz zur Verfügung gestellt wird, Internetseite von Schweizerischen Steuerkonferenz, Menü Lohnausweis;
    • ausgefüllt mit irgendeinem zertifizierten Swissdec-Programm.

Lohnausweise in Papierform müssen zwingend den zweidimensionalen Barcode enthalten, welcher automatisch vom oben erwähnten Programm (oder einer anderen von Swissdec zertifizierten Software) aufgedruckt wird, sowie die AHV-Nummer (13-stellig) des Mitarbeiters enthalten.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass wir Lohnausweise auf Datenträgern (DC, DVD, USB-Sticks usw.) leider nicht bearbeiten können.

Nützliche Links

  • Neuer Lohnausweis
  • Geschäftswagen
  • Swissdec.ch
  • Schweizerischen Steuerkonferenz
  • Die Steuern berechnen
  • FriTax
  • Fristerstreckung für die Abgabe der Steuererklärung - Steuer der natürlichen Personen
  • Lohnausweis
  • Steuern der natürlichen Personen: spezifische Themen
  • Verlängerung der Abgabefrist für die Einreichung der Steuererklärung für Vertreter - natürliche Personen
Direktionen / zugehörige Ämter

Kantonale Steuerverwaltung

Kontaktinformation

Herausgegeben von Kantonale Steuerverwaltung

Letzte Änderung: 05.12.2023

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