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Lohnausweis

Lead

Jeder Arbeitgeber muss einen Lohnausweis ausstellen, auf dem alle Leistungen und alle geldwerten Vorteile aufgeführt sind; er gibt ihn der oder dem Angestellten oder der Rentnerin oder dem Rentner im Rahmen oder im Zusammenhang mit einem geltenden oder einem früheren Arbeitsvertrag ab.

Die Arbeitgeber können das Formular für den Lohnausweis, das ihnen vom Bund zur Verfügung gestellt wird, herunterladen.

DAS FORMULAR FÜR DEN LOHNAUSWEIS HERUNTERLADEN

Ausstellung des Lohnausweises

Für die Erstellung des Lohnausweises darf nur das amtliche Formular des Bundes verwendet werden.

Bestellung des amtlichen Formulars

Wenn Sie aber den Lohnausweis oder die dazugehörende Wegleitung noch auf Papier benötigen, so empfehlen wir Ihnen, die benötigte Anzahl möglichst elektronisch  zu bestellen. Diese Bestellform per Internet ermöglicht eine rasche Bearbeitung Ihrer Bestellung.

Formulare für den Lohnausweis bestellen

Statt in Papierform können die Arbeitgeber die Lohnausweise ihrer Angestellten elektronisch übermitteln.

Software für die Ausstellung des Lohnausweises

Sie verfügen nicht über eine Buchhaltungssoftware? Die Steuerbehörden stellen den Arbeitgebern gratis ein Programm, mit dem sie das Dokument automatisiert ausfüllen können, zur Verfügung. Mit diesem Programm kann der Lohnausweis am Computer ausgefüllt werden.

Das Programm « eLohnausweis SSK » herunterladen

Weitere Informationen zum neuen Lohnausweis erhalten Sie auf der Homepage der Schweizerischen Steuerkonferenz oder bei der Kantonalen Steuerverwaltung.

Der neue Lohnausweis - Erklärungen der KSTV (PDF, 151.93k)

Zustellung des Lohnausweises

Die Arbeitgeber müssen je ein Exemplar ihren Angestellten und der Kantonalen Steuerverwaltung zustellen.

Wie wird der Lohnausweis übermittelt

Geschäftswagen

Informationen zur Deklaration von Firmenautos der Angestellten im Aussendienst.

Die Informationen ansehen
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  • Fristerstreckung für die Abgabe der Steuererklärung - Steuer der natürlichen Personen
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  • Steuern der natürlichen Personen: spezifische Themen
  • Verlängerung der Abgabefrist für die Einreichung der Steuererklärung für Vertreter - natürliche Personen
Direktionen / zugehörige Ämter

Kantonale Steuerverwaltung

Kontaktinformation

Herausgegeben von Kantonale Steuerverwaltung

Letzte Änderung: 11.04.2025

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