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Schlichtungsgesuch

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Wie stelle ich ein Schlichtungsgesuch ?

Schlichtungsgesuch

Kommt es im Rahmen des Gesetzes über die Information und den Zugang zu Dokumenten zu Uneinigkeiten zwischen den involvierten Parteien, kann bei der Kantonalen Beauftragten für Öffentlichkeit und Transparenz ein Schlichtungsverfahren beantragt werden. Ziel des Verfahrens ist eine schnelle und konstruktive Lösung des Konflikts innerhalb von 30 Tagen. Die Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation stellt mit den vorliegenden Musterschreiben ein Hilfsmittel zur Verfügung, das es erleichtern soll, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Ihre Benutzung ist fakultativ.

Im Zusammenhang mit einem Zugangsgesuch können mehrere Unstimmigkeiten zwischen den betroffenen Parteien entstehen:

-  Das betroffene öffentliche Organ beschränkt oder verweigert den Zugang zum gewünschten Dokument.

-  Das betroffene öffentliche Organ nimmt nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen Stellung.

-  Das betroffene öffentliche Organ will den Zugang zum gewünschten Dokument gewähren, obwohl es Personendaten von Drittpersonen enthält, welche mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sind.

Die Kantonale Beauftragte für Öffentlichkeit und Transparenz wird nur auf Antrag tätig. Berechtigt, einen Schlichtungsantrag zu stellen, sind in den ersten beiden Fällen die gesuchstellenden Personen. Im letzten Fall ist es die Drittperson, die sich gegen die Zugänglichmachung ihrer Personendaten wehren möchte. Der Antrag muss nicht begründet, aber schriftlich eingereicht werden.

Möchten Sie einen Schlichtungsantrag stellen, gehen Sie wie folgt vor:



1. Wählen Sie aus den drei untenstehenden Musterbriefen denjenigen, der auf Ihren Fall zutrifft, und speichern Sie ihn auf Ihrem Computer ab.

2. Füllen Sie die notwendigen Angaben ein. Sämtliche Daten werden nur dazu verwendet, den Schlichtungsantrag zu bearbeiten.

3. Drucken Sie den Brief aus und senden Sie ihn an

                    Kantonale Beauftragte für Öffentlichkeit und Transparenz

                    Chorherrengasse 2 

                    1700 Freiburg



Sie können ihn ebenfalls per Email an : martine.stoffel@fr.ch senden.

Beispiele von Schlichtungsgesuchen

  • Schlichtungsantrag (Zugang zu Dokumenten verweigert, beschränkt oder aufgeschoben) DOC, 27k
  • Schlichtungsantrag (Nichteinhaltung der Frist) DOC, 25.5k
  • Schlichtungsantrag (von einem Zugangsgesuch betroffene Drittperson) DOC, 26.5k
Hauptbild
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Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation

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Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation

Letzte Änderung: 26.09.2024

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