Wichtigste regionale Ergebnisse
Die Finanzrechnung des Staats Freiburg zeigt die ordentlichen und ausserordentlichen Ausgaben pro Jahr und zwar insbesondere die Betriebs-, Transfer- und Investitionsausgaben. Die von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) geführte Finanzstatistik gewährleistet die Transparenz des öffentlichen Rechnungswesens, indem sie die Finanzberichterstattung von Bund, Kantonen, Gemeinden und öffentlichen Sozialversicherungen konsolidiert und harmonisiert.
Im Jahr 2024 beliefen sich die Ausgaben des Kantons Freiburg gemäss dem harmonisierten Rechnungslegungsmodell (HRM2) und dem neuen Rechnungsmodell des Bundes (NRM) auf durchschnittlich 12'471 Franken pro Kopf. Dieser kantonale Wert liegt 0,1 % unter dem Schweizer Durchschnitt von 12'482 Franken pro Kopf. Gegenüber dem Vorjahr sind die Ausgaben des Kantons um 183 Franken pro Kopf gestiegen, was einer Zunahme um 1,5 % zwischen 2023 und 2024 entspricht. Aus der folgenden Grafik geht hervor, dass die Ausgaben langfristig aufwärts tendieren. Die angegebenen Beträge entsprechen nominalen Werten.
Ausgaben des Kantons Freiburg 2024
Ausgaben des Staats Freiburg von 2001 bis 2024
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Metadaten
Das harmonisierte Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden (HRM2) ist ein Schweizer Standard für die Harmonisierung des öffentlichen Rechnungswesens der Kantone und Gemeinden.
Es fördert die Vergleichbarkeit, die Transparenz und die Qualität der Finanzdaten. Angelehnt an die internationalen Rechnungslegungsstandards IPSAS fördert das Modell die koordinierte Haushaltsführung und den Finanzausgleich und zielt darauf ab, die Qualität der Finanzstatistik zu verbessern.
Im Kanton Freiburg wird das HRM2 seit Januar 2021 über das Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (GFHG) umgesetzt.