Wichtigste regionale Ergebnisse
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) veröffentlicht die wichtigsten Zahlen über die Banken in der Schweiz. Sie liefert verschiedene Informationen auf kantonaler Ebene, unter anderem zur Anzahl und Art der Bankniederlassungen, zu den Bankspareinlagen und zu den Hypothekarforderungen von Banken.
Bankniederlassungen
Im Jahr 2024 gab es im Kanton Freiburg 98 Bankniederlassungen, das sind 5 weniger als im Jahr 2023. Diese Zahl entspricht 4,0% aller Bankniederlassungen der Schweiz. Fast die Hälfte dieser Geschäftsstellen (43,9%) sind Raiffeisenbanken, mehr als ein Viertel (27,6%) sind Niederlassungen der Kantonalbank und der restliche Prozentsatz (28,6%) verteilt sich auf andere Arten von Finanzinstituten wie Grossbanken, Regionalbanken und Sparkassen.
Im Jahr 2024 gab es im Kanton Freiburg eine Bankniederlassung pro 3537 Einwohner. Das Freiburger Bankennetz ist damit etwas dichter als im nationalen Durchschnitt (3656 Einwohner pro Geschäftsstelle). Mit der Konzentration im Bankensektor, dem Aufkommen des E-Bankings und dem Bevölkerungswachstum hat sich die Versorgungsdichte im Kanton in den letzten Jahrzehnten jedoch verringert. Im Jahr 2002 gab es noch eine Bankniederlassung pro 1830 Einwohner.
Einwohner pro Bankniederlassung im Kanton Freiburg 2024
Bankniederlassungen nach Bankengruppe von 2002 bis 2024
Bankspareinlagen und Hypothekarforderungen von Banken
Im Jahr 2024 beliefen sich die Bankspareinlagen der im Kanton Freiburg wohnhaften Personen auf 38'996 Franken pro Kopf, während dieser Betrag auf Landesebene 42’861 Franken pro Kopf betrug. Bei den Hypothekarforderungen von Banken (gemäss Standort des Pfandobjekts) belief sich der Betrag auf 125’454 Franken pro Einwohnerin oder Einwohner des Kantons Freiburg, was geringfügig unter dem Wert für die ganze Schweiz liegt, der sich auf 133'351 Franken pro Kopf belief. Seit 2002 wird im Kanton Freiburg eine schrittweise Zunahme der Hypothekarforderungen von Banken pro Kopf bei relativ stabilen Bankspareinlagen festgestellt.
Bankspareinlagen pro Einwohner im Kanton Freiburg 2024
Bankspareinlagen und Hypothekarforderungen von Banken von 2002 bis 2024
Metadaten
Als Geschäftsstelle gelten Sitze, Tochtergesellschaften mit einer Banklizenz und Filialen.
Filialen umfassen alle rechtlich unselbständigen Geschäftsstellen. Dazu zählen Zweigniederlassungen, Agenturen und Vertretungen im Sinne des Bankengesetzes (BankG; SR 952.0 ; vgl. auch SR 952.111 ). Die Tochtergesellschaften sind rechtlich selbständig. Jedes auskunftspflichtige Institut meldet die Geschäfte seiner Geschäftsstellen (Quelle: SNB).