Die Oberamtmännerkonferenz besteht aus den sieben Oberamtspersonen des Kantons Freiburg. Das Präsidium wechselt nach einem jährlichen Turnus. Gegenwärtig (2021) hat der Oberamtmann des Glanebezirks das Präsidium inne.
Die Oberamtmännerkonferenz wurde im Dezember 2017 im Gesetz über die Oberamtmänner verankert (Inkrafttreten am 1. Januar 2018). Informell bestand sie jedoch schon seit vielen Jahren. Ursprünglich war die Oberamtmännerkonferenz ein einfaches Treffen der Oberamtmänner. Mit der Zeit kam ihr jedoch für den guten Betrieb der Oberämter und die Vereinheitlichung der Praktiken eine immer grössere Bedeutung zu. Sie spielt im Übrigen eine zentrale Rolle bei allen kantonalen Projekten, für die die Mitarbeit der Oberamtmänner nötig ist oder für die sie konsultiert werden müssen. Die Oberamtmännerkonferenz ist auch ein sehr wichtiger Gesprächspartner für zahlreiche Dienststellen des Staates, die so über eine Anlaufstelle verfügen, um mit allen Oberamtmännern zusammenzuarbeiten.
Für den guten Betrieb der Oberämter und die Vereinheitlichung der Praktiken ist die Oberamtmännerkonferenz von grundlegender Bedeutung.
Die Oberamtmännerkonferenz ist dafür zuständig, die Absprache und die Koordination zwischen den Oberämtern zu gewährleisten. Allgemeiner hat die Oberamtmännerkonferenz den Auftrag, die oberamtliche Tätigkeit stetig zu rationalisieren, indem sie die Effizienz der Prozesse fortwährend überprüft und gegebenenfalls Änderungen bei der Organisation der Oberämter vorschlägt. Eine weitere Aufgabe dieser Konferenz besteht darin, zu einer kohärenten und effizienten Aufgabenverteilung beizutragen, indem sie gegebenenfalls eine Zentralisierung der von den Oberämtern wahrgenommenen Aufgaben vorschlägt oder deren Einstellung empfiehlt, falls kein Bedarf mehr dafür besteht.
Die Oberamtmännerkonferenz überweist dem Staatsrat jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit und die Lage in den Bezirken.