Das Amt für Justiz (AJ) gewährleistet die verwaltungsrechtlichen Beziehungen mit der Justiz, dem Konkursamt und den Betreibungsämtern. Es wirkt bei der Umsetzung der Spezialgesetzgebungen mit (Advokatur, Notariat, Mediation, unentgeltliche Rechtspflege) und führt das Sekretariat diverser Kommissionen. Es beteiligt sich an der Ausarbeitung der Gesetzgebung in den Bereichen von Gerichtsorganisation und Gerichtsverfahren sowie der Einführungsgesetze zum Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.