Grundsätze und Ziele
Vorgesehen durch die Gesetzgebung über die Gemeinden (Gesetz über die Gemeinden und Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden), ergänzt die Aufsicht über die lokalen Körperschaften durch das Amt für Gemeinde (GemA), insbesondere die Finanzaufsicht, die Prüfung der Jahresrechnungen, die in die Zuständigkeit der externen Revisionsstelle fällt.
Die Kontrollen des Amt für Gemeinde (GemA) verfolgen weitergehende Ziele und tragen dazu bei, die Gemeinden in Fragen der öffentlichen Finanzen zu beraten. Sie sollen insbesondere dazu dienen, den Bedarf an Präzisierungen in den Beschreibungen der bewährten Praktiken zu ermitteln und eine einheitliche Auslegung der von seinem Finanzsektor herausgegebenen Weisungen zu gewährleisten. Darüber hinaus verfolgt die Finanzaufsicht das Ziel, die finanzielle Gesundheit der Gemeinden zu bewerten, um problematische Situationen frühzeitig zu erkennen und die Gemeinden bei der Suche nach Lösungen zu unterstützen.
Die Ziele der Finanzaufsicht sind folgende:
- Gewährleistung der Qualität der Zahlen, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu fördern;
- Gewährleistung einer soliden Finanzverwaltung (Vermeidung finanzieller Ungleichgewichte);
- Die Entwicklung der finanziellen Lage der Gemeinden zu verfolgen und mögliche Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen;
- Den Gemeinden und Körperschaften, die ihrer Aufsicht unterstehen, durch Beratungsleistungen, die zur Vermeidung von Schwierigkeiten oder zur Korrektur möglicher Regelwidrigkeiten beitragen, einen Mehrwert zu verschaffen.
Die Finanzaufsicht umfasst somit die Prüfung der formalen Ordnungsmässigkeit der Budgets und Jahresrechnungen, regelmässige Kontrollen der Jahresrechnungen sowie eine Bewertung der finanziellen Lage der Gemeinden. Nach jedem zwölfmonatigen Aufsichtszyklus wird eine individuelle Jahreszusammenfassung erstellt, in der die durchgeführten Kontrollen zusammengefasst und jeder Gemeinde übermittelt werden.
Prüfung der formellen Ordnungsmässigkeit der Budgets und Jahresrechnungen
Die Einhaltung der Fristen für die Genehmigung der Budgets und Rechnungen sowie deren Übermittlung gemäss "Weisung über die Struktur der ans GemA zu übermittelnden Daten - Budgets / Rechnungen / Bilanz HRM2" des Amt für Gemeinde (GemA) werden einer ersten Kontrolle unterzogen. Die Vollständigkeit der an das Amt für Gemeinde (GemA) übermittelten Unterlagen wird ebenfalls überprüft.
Bestimmte Kontrollen werden anschliessend automatisch beim Herunterladen der Budgets und Jahresrechnungen in die GemA-Anwendung durchgeführt. Diese Kontrollen beziehen sich im Wesentlichen auf die Einhaltung des Kontenplans HRM2.
Diese automatischen Kontrollen werden durch systematische Kontrollen durch die Revisoren/Revisorinnen des Amt für Gemeinde (GemA) ergänzt. Diese Kontrollen können sich je nach den vom Kanton Freiburg erlassenen Richtlinien, Gesetzesänderungen oder Empfehlungen des Schweizerischen Rechnungslegungsgremiums für den öffentlichen Sektor (SRS) ändern.
Die folgenden Kontrollen werden ab dem Geschäftsjahr 2026 für die Gemeindebudgets durchgeführt:
Reicht das nicht zweckgebundene Eigenkapital aus, um ein Defizit im Budget der Erfolgsrechnung auszugleichen?
Wird die Selbstfinanzierung eingehalten?
Wird die Mindestdeckung eingehalten?
Es sind keine Beträge budgetiert, die ein Vorjahr betreffen.
Enthält keine Objekte, die zum Finanzvermögen gehören.
Die systematischen Kontrollen der Jahresrechnungen ab dem Rechnungsjahr 2025 betreffen:
Sind die unter diesen Sachgruppen verbuchten Beträge gerechtfertigt?
Die Sachgruppen 39 und 49 sind ausgeglichen, und interne Verrechnungen sind gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auf Fälle beschränkt, in denen eine Verbuchung unter den richtigen Funktionen nicht möglich ist.
Werden die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten (Deckungsgrad)?
Die Investitionen des Finanzvermögens werden in der Bilanz korrekt ausgewiesen.
Verzeichnis der Anhänge zu den übermittelten Jahresrechnungen.
Existenzkontrolle.
Regelmässige Kontrollen der Jahresrechnungen
Bestimmte Kontrollen werden turnusmässig durchgeführt, da ihre jährliche Durchführung nicht relevant ist. Es ist jedoch unerlässlich, sie in regelmässigen Abständen durchzuführen, um die Transparenz der Jahresrechnungen und die Richtigkeit der Bilanz zu gewährleisten. Sie betreffen folgende Bereiche:
- Unterscheidung zwischen Verwaltungsvermögen und Finanzvermögen – alle 3 Jahre
- Bewertung des Finanzvermögens – alle 5 Jahre
- In der Bilanz ausgewiesene Rückstellungen – alle 3 Jahre
- Spezialfinanzierungen, Fonds und Vorfinanzierungen – alle 3 Jahre
- Aufwertungsreserve – alle 3 Jahre
- Berechnung der Finanzkennzahlen – alle 5 Jahre
- Beteiligungen und Zusammenarbeitsformen – alle 5 Jahre
Es können neue Kontrollen eingeführt oder bestehende Kontrollen abgeschafft werden, wenn sie nicht mehr relevant sind.
Bewertung der finanziellen Gesundheit von Gemeinden und Beobachtungsgruppen
Parallel zu den formellen und periodischen Kontrollen führt das Amt für Gemeinde (GemA) eine jährliche Bewertung der finanziellen Lage jeder Gemeinde durch. Ziel ist es, mögliche finanzielle Schwierigkeiten zu erkennen und die Gemeinden entsprechend ihrer finanziellen Lage individuell zu betreuen.
Zu diesem Zweck werden zwei Bewertungskriterien analysiert:
- Nettoverschuldungsquotient
- Operatives Ergebnis
Die Analyse dieser Kriterien ermöglicht es, die Gemeinden in drei Beobachtungsgruppen einzuteilen:
Das operative Ergebnis der letzten beiden Rechnungsjahre ist negativ und/oder der Nettoverschuldungsquotient liegt über 150 %.
Diese Beobachtungen werden den betroffenen Gemeinden mit der jährlichen Zusammenfassung mitgeteilt (siehe entsprechender Absatz). Sie werden über die Möglichkeit eines Treffens mit Mitarbeitenden des Amt für Gemeinde (GemA) informiert, um die Ursachen der Situation zu verstehen und gegebenenfalls Massnahmen zu ihrer Behebung festzulegen. Vor diesem Treffen wird der Gemeinde eine Finanzanalyse angeboten.
Nach drei Jahren in der Beobachtungsgruppe 1 ohne wesentliche Verbesserung der Situation wird systematisch ein Treffen durch das Amt für Gemeinde (GemA) organisiert (die entsprechenden Finanzanalysen werden vom Amt für Gemeinde (GemA) vor dem Treffen durchgeführt). In Ausnahmefällen muss eine Gemeinde, die darauf verzichten möchte, ihre Entscheidung schriftlich begründen und insbesondere nachweisen, dass seit dem letzten Rechnungsjahr Massnahmen ergriffen wurden.
Das operative Ergebnis des letzten Rechnungsjahres ist negativ und/oder der Nettoverschuldungsquotient liegt zwischen 100% und 150%.
Diese Feststellungen werden den betroffenen Gemeinden mit der Übermittlung der Jahresübersicht mitgeteilt (siehe entsprechender Absatz). Auf Antrag der Gemeinde kann ein Treffen organisiert werden, um die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit sich die finanzielle Lage nicht weiter verschlechtert.
Das operative Ergebnis des letzten Rechnungsjahres ist positiv und der Nettoverschuldungsquotient liegt unter 100 %.
Für diese Gemeinden, die weder eine übermässige Verschuldung noch ein strukturelles Defizit aufweisen, werden keine besonderen Massnahmen ergriffen. Die Gemeinden dieser Gruppe können bei Bedarf auf eigene Initiative den Rat des Amt für Gemeinde (GemA) einholen.
Finanzielle Gesundheit einer Gemeinde
Die für die Bewertung der finanziellen Gesundheit herangezogenen Kriterien sind Indikatoren für potenzielle Schwierigkeiten. Es handelt sich jedoch nicht um absolute Regeln, und die finanzielle Gesundheit einer Gemeinde hängt von ihrer individuellen Situation ab (wie beispielsweise dem Zustand der Infrastruktur oder etwaigen Immobilien, die von Dritten gemietet oder im eigenen Besitz sind).
Jährliche Zusammenfassung der Finanzaufsichtstätigkeiten
Am Ende des Kalenderjahres wird jeder Gemeinde für jeden Finanzüberwachungszyklus eine Zusammenfassung zugesandt, die die Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen und die Zuordnung zu einer Beobachtungsgruppe enthält.
Die Gemeinden der ersten Beobachtungsgruppe werden darüber informiert, dass ihnen in Kürze ein Treffen mit einer Vertretung des Amt für Gemeinde (GemA) angeboten wird.
Darüber hinaus wird eine interne Jahresübersicht über die Finanzaufsichtstätigkeiten erstellt, um den Bedarf an Änderungen oder Weiterentwicklungen der Dokumentation zu ermitteln und so bewährte Praktiken der Finanzverwaltung zu fördern.
Schließlich wird die Koordination und Information mit den Oberamtspersonen sichergestellt, die für die allgemeine Aufsicht über die Gemeinden zuständig sind. Die jährlichen Zusammenfassungen sowie alle Informationen aus dem Aufsichtszyklus der Gemeinden ihrer Bezirke werden an die Oberämter weitergeleitet, damit diese einen aktuellen Überblick über die finanzielle Lage haben und gegebenenfalls im Rahmen ihrer allgemeinen Aufsichtsfunktion eingreifen können.