Beantragen Sie eine finanzielle Unterstützung für Materialeinkäufe
Sie können einen Antrag auf eine finanzielle Unterstützung für Materialeinkäufe über den virtuellen Schalter des Staates stellen.
Zweck
Mit dem Beitrag soll die finanzielle Last der Gesuchsteller beim Kauf von Material und Geräten, die für die Ausübung der jeweiligen Sportart nötig sind, erleichtert werden
Nutzniessende
Einen Beitrag können Vereine, Verbände, Gruppierungen, Gesellschaften und Sportclubs des Kantons Freiburg erhalten.
Anträge können nicht von den Gemeinden gestellt werden, es ist jedoch möglich, die Bankverbindung der Gemeinde im Feld «Bankverbindung» anzugeben.
Bedingungen
Der Mindestnettobetrag der eingereichten Rechnungen muss 5000 Franken betragen. Sammelbestellungen (z. B. mehrerer Vereine) sind möglich. Die Beitragssätze lauten wie folgt :
- 30 % bis zu 200 000 Franken;
- 10 % von 200 0001 Franken bis 600 000 Franken;
- 0 % ab 600 001 Franken.
Die Liste des Materials, das Anspruch auf eine Unterstützung hat, kann in den nachstehenden Richtlinien eingesehen werden.
Schritte zur Beantragung einer Unterstützung für den Materialeinkauf
Sicherstellen, dass die Richtlinien eingehalten werden
Der erste Schritt besteht darin, sicherzustellen, dass die Richtlinien eingehalten werden. Denn nicht jedes Material berechtigt zu einer Unterstützung. Die Liste der beitragsberechtigten Materialien für jede Sportart ist in den nachstehenden Richtlinien verfügbar.
Ein Konto beim virtuellen Schalter erstellen
Um sich beim virtuellen Schalter anzumelden und einen Beitrag beantragen zu können, müssen Sie zunächst ein persönliches Konto erstellen und dann die juristische Person (Sportverein oder -verband) auswählen, für die Sie eine Vollmacht haben.
Wenn die juristische Person (Sportverein oder -verband) nicht existiert, müssen Sie eine solche erstellen und warten, bis sie validiert wurde.
Online-Beitragsantrag stellen
Um den Antrag auf eine LoRo-Sport-Unterstützung für den Materialeinkauf zu stellen, bereiten Sie bitte folgende Unterlagen vor :
- Ein Inventar des Materials, das Sie erwerben möchten.
- Es darf nur Material aufgeführt werden, das Anspruch auf eine LoRo-Sport-Unterstützung hat.
- Rechnungen oder Zahlungsbelege zu den entsprechenden Einkäufen.
- Berücksichtigt werden Einkäufe des laufenden Jahres und/oder des Vorjahres.
- Der Mindestbetrag der Nettoeinkäufe muss CHF 5’000.– betragen.
Die Bestellung erfolgt im virtuellen Schalter des Staates Freiburg, zu dem Sie weitergeleitet werden.
Um auf diese Online-Leistung zugreifen zu können, müssen Sie sich mit Ihrem persönlichen Konto, das sie zuvor eingerichtet haben, im virtuellen Schalter einloggen und dann das Profil der validierten juristischen Person auswählen.
Bearbeitung der Anfrage
Die Finanzierungsanträge werden von der Kommission Loro-Sport geprüft.
Abschreibung und Wartung des Materials
Die Abschreibung der durch einen finanzieller Beitrag von LoRo-Sport unterstützten Ausrüstung erfolgt über einen Zeitraum von 10 Jahren, sofern die regelmässige Wartung ordnungsgemäss durchgeführt wurde.