Dieser Entwurf:
- nimmt eine Totalrevision der bestehenden Verordnung über den E-Government-Schalter des Staates vor und wandelt sie in eine Verordnung über den virtuellen Schalter um;
- bestätigt den Grundsatzentscheid des Staatsrats, die Staatskanzlei mit der strategischen Verwaltung des Schalters zu betrauen, mit der wesentlichen und wichtigen Unterstützung des Amtes für Informatik und Telekommunikation;
- stärkt die Governance rund um die Funktionsweise des Schalters und insbesondere das Hinzufügen neuer Leistungen, indem die Verantwortung für die fachlichen Leistungen klarer definiert wird;
- berücksichtigt die fünfjährige Erfahrung, die seit der Inbetriebnahme des Schalters gesammelt wurde.
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