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  • Vereinfachte Schiffsbesteuerung mit Anreizsystem

Vereinfachte Schiffsbesteuerung mit Anreizsystem

  • Medienmitteilung

Das neue System zur Besteuerung der Schiffe, das heute in die Vernehmlassung geschickt wurde, fördert umweltverträgliche Schiffsmotoren. Ausserdem hat es eine gezielte Senkung der Steuerlast von Bootshalterinnen und Bootshaltern zur Folge.

Veröffentlicht am 08. Juli 2022 - 08h40 Archiviert

In seiner Sitzung vom 4. Juli 2022 hat der Staatsrat der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion (SJSD) die Genehmigung erteilt, den Vorentwurf der Totalrevision des Gesetzes betreffend die Besteuerung der Schiffe (SGF 635.4.2) in die Vernehmlassung zu geben. Grund für die Totalrevision war eine Motion, die der Grosse Rat im September 2021 angenommen hat. Sie bezweckt die Einführung eines Besteuerungssystems mit einer Grundgebühr und einer Umweltsteuer, mit der umweltverträgliche Schiffsmotoren bevorzugt werden können.

Mit dem Vorentwurf wird dieses Ziel umgesetzt. Für Vergnügungsschiffe wird eine progressive Grundsteuer nach Schiffslänge und eine progressive Steuer nach der Leistung des oder der Motoren vorgeschlagen. Dieses System wird bereits in anderen Kantonen wie Bern, Luzern oder Wallis erfolgreich angewandt. Für Elektromotoren und Wasserstoffmotoren ist eine Steuerreduktion vorgesehen. Ausserdem sollen diese Antriebsarten bei schwacher Motorleistung von der Steuer befreit werden.

Entsprechend dem zweiten Ziel der Motionsurheber wird zudem auch die Steuerlast gesenkt. Mit dem in Vernehmlassung gegebenen System würde der Steuerertrag von 2,5 Millionen auf 2 Millionen Franken sinken.

Die Vernehmlassung läuft bis 15. Oktober dieses Jahres.

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  • Vorentwurf des Gesetzes über die Besteuerung der Schiffe - erlaüternder Bericht PDF, 201.92k
  • Vorentwurf des Gesetzes über die Besteuerung der Schiffe - Brief PDF, 68.62k
  • Vorentwurf des Gesetzes über die Besteuerung der Schiffe - Vernehmlassungsliste PDF, 296.68k
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