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Gemeinsam für die Sicherheit der Kinder!

Zwischen dem 25. und 28. August 2014 beginnt für die Kinder nach und nach das neue Schuljahr. Die Kantonspolizei wird während mehreren Wochen in Zusammenarbeit mit den Kommunalpolizeien vermehrt in der Nähe der Schulen anzutreffen sein, um den Strassenbenützern ihre Pflicht zur Vorsicht und beispielhaftem Verhalten in Erinnerung zu rufen und Kontrollen durchzuführen.

Veröffentlicht am 20. August 2014 - 09h00

Zum Schulanfang werden tausende von Kindern unsere Strassen beleben. Durch ihre Unerfahrenheit, ihre Sorglosigkeit und ihre Art, den Verkehr wahrzunehmen, sind sie besonders gefährdet. Es liegt daher in erster Linie in der Verantwortung der Fahrzeuglenker, einen Unfall zu verhindern, wie es auch die gemeinsame Kampagne von TCS, bfu und Polizei „Halt bevor's knallt, bremsen Sie nicht nur ab. Halten Sie ganz an!" in Erinnerung ruft.  

Vollständig anhalten
Die Kinder sind nicht in der Lage, die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges und die Distanz zu ihm abzuschätzen. Sie lernen, die Strasse erst zu überqueren, wenn der Verkehr zu ihrer Linken und zu ihrer Rechten stillsteht. Daher gilt einzig und allein vollständig anhalten und abwarten, bis die Fussgänger die Strasse überquert haben, die auf dem Zebrastreifen absoluten Vortritt geniessen. Dies gilt auch beim Verkehrsunterricht durch die Instruktoren der Polizei an die Kindergarten-schüler. Die Handzeichen und Lichthupen sind gänzlich zu unterlassen, denn sie könnten das Kind ablenken oder beim ihm ein falsches Sicherheitsgefühl wecken.  

Präsenz und Kontrollen in der Nähe der Schulen
Um den bevorstehenden Schulanfang in Erinnerung zu rufen, wird die Kantonspolizei sich in den Tagen zuvor vermehrt in der Nähe der Schulen aufhalten und den Lenkern einen Notizblock mit dem richtigen Verhalten verteilen. Nach dem Schulanfang gilt ihr Augenmerk dem Beachten der Verkehrsvorschriften und der Geschwindigkeitsbegrenzungen. Den Verkehrssündern drohen strafrechtliche und administrative Folgen (Busse, Führerausweisentzug), je nach Schwere der Übertretung. 

Im Rahmen dieser Aktion werden die Beamten ebenfalls dem Zustand der Fussgängerstreifen auf den Schulwegen besondere Beachtung schenken. Allfällige Mängel werden der betreffenden kommunalen oder kantonalen Behörde gemeldet.  

Die Gemeindepolizeien werden ihrerseits verschiedene Aktionen zur Sicherheit auf dem Schulweg durchführen.

Ratschläge an die Fahrzeuglenker

  • Verringern Sie die Geschwindigkeit und seien Sie bremsbereit in der Nähe von Schulen, Bushaltestellen oder in Gegenwart von Kindern.
  • Halten Sie bei Fussgängerstreifen vollständig an und gewähren Sie den Vortritt.  
  • Befolgen Sie die Zeichen der Schülerlotsen.

Ratschläge an die Eltern

  • Tragen Sie zur Sicherheit der Schulkinder bei, indem Sie vorwiegend zu Fuss gehen.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Kind helle Kleider trägt und vergewissern Sie sich, dass die Jüngsten  (1. - 4. HarmoS) die abgegebene Ausrüstung tragen (reflektierendes Dreieck, Warnweste).
  • Wählen Sie den sichersten Weg; begehen Sie ihn mehrmals und machen Sie ihre Kinder auf mögliche Gefahren aufmerksam.

Einige Zahlen
Im Jahre 2013 wurden zum Schulanfang 23'875 Fahrzeuge kontrolliert: 666 Lenker wurden wegen Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h zur Anzeige gebracht; zwei Lenker hatten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 36 km/h überschritten.

Zu Fuss oder mit dem Auto, seien wir Vorbild und schützen die Kinder!
 

Hauptbild
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Herausgegeben von Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion

Letzte Änderung: 20.08.2014 - 09h00

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