Mit altem und neuem Schwung in die zweite Halbzeit
Die nachhaltige Entwicklung ist in der Verfassung des Kantons Freiburg verankert und verfügt über eine eigenständige rechtliche Grundlage. Damit dient sie als Leitlinie für das öffentliche Handeln. Nach einer ersten Initiative hat der Kanton im Jahr 2021 eine neue Strategie Nachhaltige Entwicklung verabschiedet, die bis 2031 gültig ist und sich an den Nachhaltigkeitszielen der UNO und des Bundes orientiert. Die Freiburger Strategie stützt sich auf zwei Aktionspläne; der erste endet nach fünfjähriger Umsetzung Ende 2026. Um die Strategie bis zu ihrem Ende fortzuführen, schlägt der Staatsrat nun den Aktionsplan 2027–2031 vor. Diese Erneuerung zur Halbzeit ermöglicht die Anpassung der Prioritäten an die aktuellen kantonalen Herausforderungen und sichert einen wirkungsvollen und effizienten Einsatz der Ressourcen.
Der neue Aktionsplan (2027–2031): Kontinuität und Neuerung
Der neue Aktionsplan führt die Errungenschaften des bisherigen Plans fort, stärkt Bewährtes und baut die laufenden Initiativen weiter aus, damit die erzielten Fortschritte erhalten bleiben (z. B. Prävention psychischer Störungen bei Jugendlichen, Projekte zur Kreislaufwirtschaft, berufliche Eingliederung arbeitsloser Jugendlicher). Zugleich nimmt er neue Bedürfnisse auf und testet innovative Ansätze, etwa zur Mobbingprävention an Berufsschulen oder mit neuen sozialen Anlaufstellen.
Der neue Aktionsplan orientiert sich an den Herausforderungen, die gemeinsam von den Direktionen des Staatsrats und den verschiedenen Interessengruppen ermittelt wurden. Die Massnahmen sind sinnvoll und verhältnismässig. Sie verbinden, wo immer möglich, soziale, ökologische und wirtschaftliche Anliegen (z. B. neue Integrationsmassnahmen in Umwelt- und Pflegeberufen, Sensibilisierung von Baufachleuten für die Bedürfnisse älterer Menschen, verantwortungsvolle und wirtschaftliche öffentliche Beschaffung, Analyse ökologischer und sozialer Auswirkungen von Subventionen). Dieser Ansatz – mit einer Massnahme mehrere Ziele zu erreichen – schafft Synergien, stärkt die Kohärenz der öffentlichen Politik und erleichtert die Zusammenarbeit, was letztlich zu einer höheren Effizienz führt.
Ein direktionsübergreifender Ansatz
Die Ausarbeitung des zweiten Aktionsplans wurde vom Büro für Nachhaltigkeit (BüN) geleitet und erfolgte in Zusammenarbeit mit rund hundert Personen aus den Direktionen, der kantonalen Konsultativkommission für Nachhaltigkeit und dem Nachhaltigkeitsklub des Grossen Rats. Der Plan war im Herbst Gegenstand einer eingeschränkten Vernehmlassung, in deren Rahmen überwiegend positive Stellungnahmen eingingen.
Durch die Umsetzung der im Aktionsplan vorgesehenen Massnahmen werden die Direktionen zu Akteurinnen der nachhaltigen Entwicklung und verbessern gleichzeitig ihre Zusammenarbeit.
Verpflichtungskredit
Der beantragte Verpflichtungskredit beläuft sich auf 15,3 Millionen Franken, was dem Betrag für den vorherigen Aktionsplan entspricht. Er berücksichtigt das Programm zur Sanierung der Kantonsfinanzen (PSKF).
Durch die frühzeitige Berücksichtigung sozialer, gesundheitlicher und ökologischer Kosten lassen sich höhere Ausgaben in der Zukunft vermeiden. So zeigt die Analyse verschiedener Massnahmen, dass Vorsorge kostengünstiger ist als Nachsorge. Der neue Plan ermöglicht es zudem, die zahlreichen positiven Ergebnisse, die zur Halbzeit erzielt wurden, langfristig zu sichern.
Bilanz des ersten Aktionsplans (2021–2026)
Im vergangenen Oktober zog das BüN vier Jahre nach der Einführung des Aktionsplans 2021–2026 eine erste Bilanz. Dabei konnten konkrete Ergebnisse hervorgehoben werden, die mit begrenzten Mitteln erzielt wurden:
- Die berufliche Eingliederung junger Menschen konnte verbessert werden, benachteiligte Familien wurden unterstützt und die Suchtprävention bei Jugendlichen wurde gestärkt.
- Die Kreislaufwirtschaft hat dank einer kantonalen Roadmap und der Initiativen zur Wiederverwendung eine klare Struktur.
- Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft für ein nachhaltiges öffentliches Beschaffungswesen trägt dazu bei, das Ziel der Nachhaltigkeit mit der Sicherung regionaler Arbeitsplätze zu verbinden.
- Der Umweltschutz profitiert vom Klimaplan und der Biodiversitätsstrategie.
- Der Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz ist nun die Norm für staatliche Gebäude.
- Die Bürgerbeteiligung wird durch Veranstaltungen, Projektausschreibungen und Online-Tools verstärkt.
- Schulen und Unternehmen verstärken ihr Engagement im Bereich der Nachhaltigkeit.
Im Lichte des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag erwies sich der Aktionsplan 2021–2026 als äusserst vorteilhafte Investition.