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  • Öko-Kriterien für eine umweltfreundliche Fahrzeugflotte

Öko-Kriterien für eine umweltfreundliche Fahrzeugflotte

  • Medienmitteilung

Der Staatsrat will den Kauf von umweltfreundlicheren Fahrzeugen durch die Ämter fördern. Deshalb hat er umweltrelevante Kriterien festgelegt, mit denen der Staat seine Nachhaltigkeit wird verbessern können.

Veröffentlicht am 01. Juli 2016 - 09h00

Vor jedem Kauf eines Fahrzeugs werden die staatlichen Dienststellen eine Bedarfsabklärung vornehmen müssen. Ziel ist, wann immer möglich Carsharing-Angebote zu nutzen, statt das Fahrzeug zu erwerben. Erweist sich der Kauf eines Motorfahrzeugs als nötig, so müssen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz Fahrzeuge mit der kleinstmöglichen Kapazität und Leistung gekauft werden. Bei Autos mit einer jährlichen Fahrleistung von unter 10 000 km sind ausserdem Benzinmotoren den Dieselmotoren vorzuziehen. Beim Kauf von Reifen muss die Reifenetikette berücksichtigt werden, um sicherzugehen, dass es sich um Reifen mit guten Lärmwerten und hoher Energieeffizienz handelt.
Weiter verlangt der Staatsrat, dass Fahrzeuge mit der Energieetikette A oder B gewählt werden, sofern es sich nicht um Personenwagen für eine spezifische Nutzung (Autos mit Allradantrieb und Geländefahrzeuge) handelt, für die ausnahmsweise auch Fahrzeuge mit der Energieetikette C oder D in Frage kommen. Der Kauf von Fahrzeugen mit der Energieetikette E, F oder G ist ausschliesslich für Fahrzeuge der Kantonspolizei mit Blaulicht und Sirene sowie für Fahrzeuge des Freiburger Spitals HFR mit Blaulicht und Sirene zulässig. Schwere Motorfahrzeuge müssen die zum Zeitpunkt des Kaufs gültige EURO-Norm erfüllen. Beim Kauf anderer Fahrzeuge (Minibusse, Traktoren usw.) schliesslich müssen die staatlichen Dienststellen diejenigen mit einem möglichst geringen CO2-Ausstoss erwerben.
Von den 34 Fahrzeugen, die der Staat 2015 in Betrieb nahm, erfüllen lediglich 7 die neuen Vorgaben zur Energieetikette nicht. Das Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt wird jedes Jahr eine Bestandesaufnahme des staatlichen Fahrzeugparks durchführen.
 

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FR.ch © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - CHA / Sk
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Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt

Letzte Änderung: 01.07.2016 - 09h00

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