Das Mountainbiken hat in den letzten Jahren einen rasanten Aufschwung erlebt, was den Kanton Freiburg vor neue Herausforderungen stellt. Das Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz, VWG) und das kantonale Mobilitätsgesetz (MobG) verpflichten den Kanton, die Freizeitroutennetze verbindlich zu planen. Mit dem vorliegenden Plan sollen die von Mountainbikerinnen und Mountainbikern befahrenen Wege in ein attraktives, zusammenhängendes und umweltverträgliches Netz eingebunden werden.
Attraktives Mountainbike-Angebot und respektvolle Raumnutzung
Offizielle und attraktive Routen werden die Mountainbikerinnen und Mountainbiker gezielt lenken und so den Druck auf empfindliche Ökosysteme, Wälder und die Landwirtschaft verringern. Sie werden zudem einen nachhaltigen Tourismus und die Entwicklung der Naherholung fördern. Diese Planung ist auch notwendig, um bestimmte illegale Praktiken einzudämmen, die der Tierwelt, der Sicherheit und der Biodiversität schaden.
Die kantonale Planung umfasst ein Netz von rund 1700 Kilometern. Dieses Netz ist das Ergebnis einer langjährigen gemeinsamen Arbeit des Amts für Mobilität (MobA) und des Freiburger Tourismusverbands (FTV) in Absprache mit dem Amt für Wald und Natur (WNA). Ausgangspunkt war ein kantonales Inventar, in dem über 5000 km Strassen und Wege erfasst wurden, die von Mountainbikerinnen und Mountainbikern im Kanton häufig befahren werden. Die Planung beruht auf Koexistenz statt auf einer Trennung von Wander- und Mountainbikeverkehr: 97 % der Mountainbike-Routen verlaufen auf bestehenden Wegen und Pfaden, die keine besonderen Mountainbike-Anlagen erfordern. Dadurch werden der Boden und die Natur geschont und zugleich die Kosten, insbesondere die von den Gemeinden zu tragenden Unterhaltskosten, reduziert.
Die kantonale Mountainbike-Planung ermöglicht es auch, die Verantwortlichkeiten bei Unfällen klarer festzulegen. Sie zeigt auf, dass die Verantwortung hauptsächlich bei den Mountainbikerinnen und Mountainbikern liegt.
Öffentliche Auflage nach Anhörung der Fachstellen
Die Gemeinden, Behörden und interessierten Kreise (Pro Natura, WWF, Agri Freiburg, SchweizMobil, WaldFreiburg, SBFA, FVS usw.) wurden insbesondere über einen Steuerungsausschuss angehört, der vom Direktor der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) und vom Direktor der RIMU gemeinsam präsidiert wurde. Das Routennetz wurde anhand von Kriterien zur Attraktivität, zum Umweltschutz sowie zur forst- und landwirtschaftlichen Bewirtschaftung angepasst.
Der Plan wird nun öffentlich aufgelegt. Die Bevölkerung, die Organisationen und die Gemeinden können während 30 Tagen Stellung nehmen. Der detaillierte Verlauf der Routen kann im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) und bei den Oberämtern eingesehen werden.
Die operative Umsetzung, insbesondere die Signalisation und die touristische Inwertsetzung der Routen, erfolgt nach der Verabschiedung des Netzes. Der FTV wird in Zusammenarbeit mit dem MobA und dem WNA ein Monitoring der Mountainbike-Nutzung einrichten. Damit soll sichergestellt werden, dass Mountainbikerinnen und Mountainbiker vorrangig die offiziellen Mountainbike-Routen benutzen und die Koexistenz gut funktioniert. Bei wiederkehrenden Problemen werden Massnahmen ergriffen.