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  • Der Staatsrat will zusammen mit den Kantonen Neuenburg und Waadt eine interkantonale Fischzucht betreiben

Der Staatsrat will zusammen mit den Kantonen Neuenburg und Waadt eine interkantonale Fischzucht betreiben

  • Medienmitteilung

Der Staatsrat schliesst sich dem Vorschlag der Neuenburger Behörden an, der eine interkantonale Fischzucht mit den Kantonen Neuenburg, Waadt und Freiburg als Partner vorsieht. Diese Lösung ist für den Kanton Freiburg kostengünstiger als die Instandstellung und bedarfsgerechte Anpassung der Fischzucht in Estavayer-le-Lac. Weil bei der 2016 eingeweihten Anlage verschiedene Störungen und Probleme auftraten, wurde im Dezember 2017 eine Administrativuntersuchung eingeleitet. Diese hat Versäumnisse und Nachlässigkeit bei der Organisation des Projekts und der Verwirklichung der Infrastrukturen, aber keine Verletzung von Normen, Gesetzen oder internen Richtlinien zutage gebracht. Mit einer Verordnung über die grossen Immobilienprojekte des Staats sollen solche Probleme in Zukunft vermieden werden, indem die Verordnung namentlich die Aufteilung der Kompetenzen zwischen den Auftraggebern (Direktionen und Ämter) einerseits und dem Hochbauamt andererseits klar definiert und einen Mechanismus für die Erstellung einer Prioritätenordnung der Hochbauprojekte des Staats festlegt. Auch ist sie mit dem Projekt für die Reorganisation des Hochbauamts verbunden.

Veröffentlicht am 17. Dezember 2019 - 11h02

1. Interkantonale Fischzucht

Die technische und die Administrativuntersuchung, die wegen der Betriebsstörungen durchgeführt wurden, haben ergeben, dass das schlechte Funktionieren der Fischzucht von Estavayer-le-Lac auf Fehler bei der Konzipierung und der Verwirklichung zurückzuführen sind. Nebst diesen konzeptionellen und technischen Unzulänglichkeiten bestehen auch einige bauliche Mängel. Diese sind aber nicht ursächlich für das Nichtfunktionieren der Fischzuchtanlage. Es gab Versäumnisse und Fehler bei der Organisation des Projekts und der Verwirklichung der Infrastrukturen. Verletzungen von Normen, Gesetzen oder internen Richtlinien wurden dagegen keine festgestellt. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne den gerichtlichen Weg zu beschreiten, sind die am Bau der Fischzucht beteiligten Unternehmen bereit, rund 200 000 Franken von den vorstehend erwähnten 915 000 Franken für die Anpassung der Anlage zu übernehmen. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, diesen Beitrag in jedem Fall zu leisten, unabhängig davon, ob die Fischzuchtanlage wieder in Betrieb genommen wird oder nicht. Und schliesslich werden in der Untersuchung eine mangelhafte Kontrolle und Dokumentation des Projekts sowie zahlreiche Wechsel in der Führung bemängelt.

Um die festgestellten Probleme in Zukunft zu vermeiden, empfehlen die Autoren der Untersuchungen namentlich den möglichst frühen Einbezug des Hochbauamts (HBA) in die Planung sowie eine bessere Definition der Bedürfnisse durch ein Raumprogramm und ein vollständiges und präzises Pflichtenheft. Mit dem Projekt für die Reorganisation des Hochbauamts, das im Gang ist, und der künftigen Verordnung über die grossen Immobilienprojekte des Staats werden diese Empfehlungen umgesetzt werden können. Die Verordnung, die in Ausarbeitung ist, sieht insbesondere ein detailliertes Pflichtenheft für das Hochbauamt sowie eine Klärung der Verfahren vor.

Der Staatsrat hat die Kosten einer Instandstellung und bedarfsgerechten Anpassung der Fischzucht in Estavayer-le-Lac analysieren lassen und darauf gestützt entschieden, in Partnerschaft mit den Kantonen Neuenburg und Waadt die Idee einer interkantonalen Fischzucht beim Standort Colombier weiterzuverfolgen.

Für einen stabilen Betrieb der Fischzucht in Estavayer-le-Lac wären weitreichende Anpassungen nötig. Die Kosten für eine Instandstellung der Anlage gemäss dem ursprünglichen Projekt wurden mit 657 000 Franken veranschlagt. Dazu kämen 258 000 Franken für Geräte und Mobiliar. Zum Gesamtbetrag von 915 000 Franken für die Instandstellung wären zudem Investitionen von 611 000 Franken zur Deckung der zusätzlichen Bedürfnisse der Nutzergruppen nötig, was ein Total von 1 526 000 Franken ergibt. Die jährlichen Betriebskosten wurden einschliesslich Personalkosten mit 180 000 Franken beziffert, wovon 90 000 Franken für die Wasserversorgung aufgewendet werden müssten.

Bei einer interkantonalen Fischzucht in Colombier werden die jährlichen Kosten dagegen auf 63 000 Franken bis 2022 und auf 47 000 Franken für die darauffolgenden Jahre geschätzt. Darin eingeschlossen sind die wiederkehrenden Betriebskosten (140 000 Franken pro Jahr für die drei Kantone, inkl. Personalaufwand) und eine einmalige Investition von 145 000 Franken in den ersten drei Jahren.

Für die Umnutzung des Gebäudes in Estavayer-le-Lac wurden erste Überlegungen angestellt. Derzeit werden mehrere Möglichkeiten näher geprüft.

2. Technische und administrative Untersuchung

Die technische und die Administrativuntersuchung, die wegen der Betriebsstörungen durchgeführt wurden, haben ergeben, dass das schlechte Funktionieren der Fischzucht von Estavayer-le-Lac auf Fehler bei der Konzipierung und der Verwirklichung zurückzuführen sind. Nebst diesen konzeptionellen und technischen Unzulänglichkeiten bestehen auch einige bauliche Mängel. Diese sind aber nicht ursächlich für das Nichtfunktionieren der Fischzuchtanlage. Es gab Versäumnisse und Fehler bei der Organisation des Projekts und der Verwirklichung der Infrastrukturen. Verletzungen von Normen, Gesetzen oder internen Richtlinien wurden dagegen keine festgestellt. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne den gerichtlichen Weg zu beschreiten, sind die am Bau der Fischzucht beteiligten Unternehmen bereit, rund 200 000 Franken von den vorstehend erwähnten 915 000 Franken für die Anpassung der Anlage zu übernehmen. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, diesen Beitrag in jedem Fall zu leisten, unabhängig davon, ob die Fischzuchtanlage wieder in Betrieb genommen wird oder nicht. Und schliesslich werden in der Untersuchung eine mangelhafte Kontrolle und Dokumentation des Projekts sowie zahlreiche Wechsel in der Führung bemängelt.

Um die festgestellten Probleme in Zukunft zu vermeiden, empfehlen die Autoren der Untersuchungen namentlich den möglichst frühen Einbezug des Hochbauamts (HBA) in die Planung sowie eine bessere Definition der Bedürfnisse durch ein Raumprogramm und ein vollständiges und präzises Pflichtenheft. Mit dem Projekt für die Reorganisation des Hochbauamts, das im Gang ist, und der künftigen Verordnung über die grossen Immobilienprojekte des Staats werden diese Empfehlungen umgesetzt werden können. Die Verordnung, die in Ausarbeitung ist, sieht insbesondere ein detailliertes Pflichtenheft für das Hochbauamt sowie eine Klärung der Verfahren vor.

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Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt

Letzte Änderung: 09.06.2020 - 00h20

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