Das Amt für Umwelt (AfU) erbringt folgende Hauptleistungen:
- es stellt den Schutz der Gewässer und der Grundwasservorkommen vor schädlichen Einwirkungen im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung sicher;
- es organisiert die Beratung der Einsatzkräfte bei Gewässer- oder Bodenverschmutzungen und kümmert sich um die Störfallvorsorge;
- es plant und überwacht die Abfallwirtschaft; es betreibt einen Kataster belasteter Standorte im Hinblick auf ihre Untersuchung, Sanierung oder Überwachung;
- es überwacht die Luftqualität und stellt die Begrenzung schädlicher oder lästiger Luftschadstoffemissionen sicher;
- es kümmert sich um den Schutz der Bevölkerung vor Lärm und nichtionisierender Strahlung;
- es koordiniert den Bodenschutz bezüglich chemischer Kontamination und physikalischer Belastung;
- es koordiniert die Beurteilung von Umweltverträglichkeitsberichten für Grossanlagen sowie die umweltrechtlichen Mitberichte im Rahmen der Raumplanung;
- es führt die Probenahmen und Analysen im Bereich Oberflächengewässer und Abwasser durch.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des AfU sind folgende:
- Bundesgesetz über den Umweltschutz
- Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer
- Gewässergesetz
- Gesetz über die Abfallbewirtschaftung
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