Zersiedelung bekämpfen
Ziel der neuen Bundesbestimmungen sind ein haushälterischer Umgang mit dem Boden, eine sinnvolle Abgrenzung der Bauzonen und kompaktere Siedlungen. Die Städte und Dörfer sollen sich in erster Linie nach innen entwickeln. Dazu müssen sie vor allem verdichtet bauen, Lücken im Siedlungsgebiet schliessen oder Industriebrachen umnutzen.
Mit der Revision soll auch die Hortung von Bauland eingedämmt werden. U¨berdimensionierte Bauzonen, die den Bedarf der nächsten Jahre deutlich übersteigen, müssen verkleinert werden, und die bestehenden Baulandreserven sind besser zu nutzen. Gleichzeitig soll der Kulturlandverlust gebremst werden.
Kantone gefragt
Bei der Umsetzung dieser Teilrevision sind vor allem die Kantone gefragt. Sie müssen in ihrem Richtplan Massnahmen zur Siedlungsentwicklung nach innen vorsehen. Zudem müssen sie dafür sorgen, dass die Bauzonen nur so viel Land umfassen, wie voraussichtlich innerhalb von fünfzehn Jahren benötigt wird
Fünf Jahre für die Umsetzung des RPG
Der kantonale Richtplan muss innerhalb von fünf Jahren angepasst und dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet werden. Ausserdem muss der Kanton bei Einzonungen eine Mehrwertabgabe von mindestens 20 % erheben. Damit sollen in erster Linie Auszonungen abgegolten werden. Der Kanton muss deshalb eine Reihe von Instrumenten zur Verwaltung der Bauzone einführen.
Bauzonenmoratorium
Bis der Bundesrat die neuen kantonalen Richtpläne genehmigt hat, gilt ein Bauzonenmoratorium: Wenn eine Gemeinde Land einzonen will, muss sie gleichzeitig eine gleich grosse Fläche auszonen. Ausnahmen sind möglich für öffentliche Bauvorhaben, die der Kanton als dringend einstuft (z. B. Bau eines Spitals).
Gemeindeubergreifende Strategie
Die Rolle der Gemeinden in der Raumplanung ändert sich ebenfalls. Vor der Revision des RPG hatten sie einen grossen Handlungsspielraum bei der Verteilung der Bauzonen auf ihrem Gebiet, solange sie sich an die allgemeinen Ziele und Grundsätze des kantonalen Richtplans hielten. Sie waren auch nicht verpflichtet, die Bauzonen der Nachbargemeinden zu berücksichtigen.
In Zukunft sind die Bauzonen gemeindeübergreifend abzustimmen. Die maximale Grösse der Bauzonen wird im kantonalen Richtplan festgelegt. Dieser wird auch die Grenzen fu¨r die Erweiterung der Bauzonen und deren Lage bestimmen.
Bauverpflichtung
Ein weiteres neues Instrument des RPG ist der Grundsatz der Bauverpflichtung. Damit soll der Baulandhortung Einhalt geboten werden. Es ist Sache des Kantons, die entsprechenden Massnahmen im Gesetz festzulegen. Unter anderem soll ein gesetzliches Kaufsrecht eingeführt werden, das es öffentlich-rechtlichen Körperschaften erlaubt, nicht überbaute Grundstu¨cke unter gewissen Bedingungen und innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist zu erwerben und aufzuwerten.