Die Anliegen der Revision 2019
Das Schweizer und das Freiburger Stimmvolk haben am 3. März 2013 die Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) angenommen. Mit diesen Bestimmungen, die am 1. Mai 2014 in Kraft traten, erhielten die Kantone den Auftrag, ihr Recht innerhalb von fünf Jahren an das neue Bundesrecht anzupassen. Davon ist auch der heute geltende kantonale Richtplan des Kantons Freiburg aus dem Jahr 2002 betroffen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesrechts trat zudem ein Bauzonenmoratorium in Kraft, das erst aufgehoben wird, wenn der Bund den angepassten kantonalen Richtplan genehmigt hat.
Das revidierte RPG will eine besser kontrollierte Raumplanung erreichen. Zu diesem Zweck führte das Gesetz neue Vorgaben für die Entwicklung der Bauzonen ein. So sind die Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf des Kantons für fünfzehn Jahre entsprechen. Das bedeutet, dass eine Gemeinde eine Erweiterung ihrer Bauzone nicht mehr allein auf ihrer Ebene rechtfertigen kann. Das neue Recht erlaubt neue Einzonungen nur noch unter sehr engen Voraussetzungen: Die Neueinzonungen sind nur dann zulässig, wenn die inneren Nutzungsreserven mobilisiert sind, die Verfügbarkeit des neu einzuzonenden Landes sichergestellt ist sowie Massnahmen zur Verdichtung und Revitalisierung des bestehenden Siedlungsgebiets getroffen wurden und die Koordination mit der Verkehrsentwicklung sichergestellt ist. Mit diesen strengeren Vorgaben soll die Zersiedelung und der damit einhergehende Verlust von Kulturland gestoppt werden. Mit dem revidierten RPG wurde zudem im kantonalen Richtplan die Planung von Projekten mit grossen räumlichen und ökologischen Auswirkungen eingeführt.
In diesem Sinne werden die Kantone angehalten, vorrangig die Richtplanthemen zur Siedlungsentwicklung zu revidieren. Angesichts des Alters des geltenden kantonalen Richtplans sowie der neuen Bundesvorgaben und der damit notwendig gewordenen Revision hat der Kanton Freiburg jedoch beschlossen, seinen Richtplan einer Totalrevision zu unterziehen und damit ein komplett neues Dokument auszuarbeiten.
Etape de la révision du plan directeur cantonal (2014-2019)
Contenu du plan directeur cantonal
- 2020
- Août : Approbation du plan directeur cantonal par le Conseil Fédéral (autres parties)
- 2019
- Mai : Approbation du plan directeur cantonal par le Conseil Fédéral (partie urbanisation)
- 2018
- Octobre : Adoption du plan directeur cantonal par le Conseil d'Etat
- Septembre : Présentation au Grand Conseil pour information
- Juin : Transmission du plan directeur au Grand Conseil pour information par le Conseil d'Etat
- Avril - Mai : Entrevues entre une délégation du Conseil d'Etat et les communes :
- Février - Mars : Consultation complémentaire des communes sur les modifications et les divergences majeures
- Novembre 2017 - Mai : Examen préalable de la Confédération
- Novembre 2017 - Février : Consultation publique
- 2017
- Août : Présentation du projet de plan directeur au Conseil d'Etat
- Juin - Août : Traduction et finalisation suite à la consultation interne
- Juin : Consultation interne et pré-consultation de la Confédération
- Avril 2016 - Mars : Elaboration des textes et des cartes du plan directeur
- 2016
- Février 2015 - Mars : Elaboration des études obligatoires
Programme d'aménagement
- 2016
- Décembre 2015 - Février : Adoption du décret par le Grand Conseil
- 2015
- Novembre : Transmission au Grand Conseil par le Conseil d'Etat
- Juillet - Septembre : Elaboration du décret du Grand Conseil :
- Novembre 2014 - Juillet : Etudes préparatoires