Auftrag
Die Versorgung des Landes mit Gütern und Dienstleistungen ist grundsätzlich Aufgabe der Wirtschaft. Der Staat greift nur ein, wenn diese nicht mehr in der Lage ist, den Zugang zu lebenswichtigen Ressourcen in einer schweren Mangellage sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund hat die Wirtschaftliche Landesversorgung die Aufgabe, die notwendigen Massnahmen vorzubereiten und zu koordinieren, um die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen, denen die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag.
Das System beruht auf der engen Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat. Im Krisenfall werden die erforderlichen Massnahmen gemeinsam vorbereitet und umgesetzt, wodurch das Fachwissen, die Ressourcen und die Kompetenzen aller beteiligten Akteure genutzt werden.
Organisation
Die Organisation der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) wird von einer Delegierten oder einem Delegierten geleitet und umfasst das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, der Kantone sowie weitere Bundesstellen.
Die Kantone wirken bei der Vorbereitung und Umsetzung von Massnahmen in Situationen schwerer Mangellagen mit. Sie erfüllen die ihnen übertragenen Aufgaben und unterstützen die Weitergabe von Informationen und Entscheiden an die betroffenen Akteure sowie an die Bevölkerung. Die Koordination erfolgt in Zusammenarbeit mit den kantonalen Delegierten für die Wirtschaftliche Landesversorgung.
Versorgungslage
Logistische Probleme oder einschneidende Ereignisse wie eine Pandemie oder ein Krieg können die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen beeinträchtigen.
Die WL beobachtet die Entwicklung der Versorgungslage in ihren verschiedenen Bereichen regelmässig: Ernährung, Energie, Heilmittel, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Logistik sowie Industrie.
Um die Öffentlichkeit und die betroffenen Akteure zu informieren, wird periodisch ein Bericht zur Versorgungslage veröffentlicht und zum Download bereitgestellt:
> Lagebericht der Wirtschaftlichen Landesversorgung
Notvorrat
In der Schweiz werden Lebensmittel und andere Verbrauchsgüter täglich über ein gut funktionierendes Verteilersystem transportiert. Kommt es jedoch zu Störungen, etwa durch blockierte Strassen, Stromausfälle oder andere Ereignisse, kann die lokale Versorgung zeitweise unterbrochen werden.
Um auf solche Situationen vorbereitet zu sein, wird empfohlen, einen Notvorrat für etwa eine Woche zu Hause bereitzuhalten.
Auf dieser Seite des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung können Sie die entsprechenden Unterlagen herunterladen und den Notvorrat entsprechend der Grösse Ihres Haushalts berechnen.
Notvorrat
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Der Notvorrat soll es jeder Person ermöglichen, sich für etwa eine Woche selbst zu versorgen. Es wird empfohlen, ausreichende Vorräte an Lebensmitteln sowie rund neun Liter Wasser pro Person bereitzuhalten, ebenso einige grundlegende Ausrüstungsgegenstände wie ein batteriebetriebenes Radio, eine Taschenlampe mit Ersatzbatterien und die für den Alltag notwendigen Gegenstände.
Die gelagerten Lebensmittel sollten lange haltbar sein und möglichst den eigenen Ernährungsgewohnheiten entsprechen. Zu den häufig empfohlenen Produkten gehören insbesondere Reis, Teigwaren, Öl, Fertiggerichte, Salz, Zucker, Kaffee, Tee oder Kräutertee, Dörrfrüchte, Müesli, Zwieback, Schokolade, UHT-Milch, Hartkäse, Trockenfleisch und Konserven.
Auch die Bedürfnisse im Bereich Hygiene und Gesundheit sind zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, Seife, Toilettenpapier, eine Erste-Hilfe-Ausrüstung (Verbandsmaterial, Thermometer, Schmerzmittel) sowie die persönlich benötigten Medikamente bereitzuhalten.
Darüber hinaus ist es sinnvoll, Mahlzeiten auch ohne Strom zubereiten zu können, beispielsweise mit einem Gaskocher, einem Fondue-Set oder einem Grill, wobei ausreichend Brennstoffvorräte vorhanden sein sollten.
Alle detaillierten Informationen sind in der Broschüre über den Notvorrat der Bundesbehörden verfügbar.
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Um die Planung Ihrer Vorräte zu erleichtern, stellt der Bund einen Notvorrats-Rechner zur Verfügung. Mit diesem Online-Tool können Sie die Menge an Lebensmitteln und wichtigen Gütern entsprechend der Grösse Ihres Haushalts berechnen:
Heilmittel
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Der Bund überwacht die Versorgung mit lebenswichtigen Heilmitteln kontinuierlich. Zur Sicherstellung der Versorgung bei Störungen werden Pflichtlager für bestimmte Arzneimittel und Wirkstoffe angelegt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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Um Lieferunterbrüche bei lebenswichtigen Arzneimitteln zu verfolgen und die Wirkstoffliste zur Teilmengenabgabe einzusehen, besuchen Sie diese Seite:
> Übersicht aktueller Versorgungsstörungen
Die vollständige Liste der aktuell von Lieferengpässen betroffenen Arzneimittel ist hier verfügbar:
Wenn Ihre Behandlung von einem Lieferengpass betroffen ist, wenden Sie sich an Ihre Apothekerin oder Ihren Apotheker bzw. an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, um eine geeignete Alternative zu finden oder Ihre Versorgung rechtzeitig zu organisieren.
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Lebenswichtige Heilmittel und ihre Wirkstoffe (Human-Antiinfektiva, starke Analgetika und Opiate, Impfstoffe, Blutbeutelsysteme usw.) unterliegen der Pflichtlagerhaltung. Diese Bestände ermöglichen es, mehrere Monate der Versorgung im Krisenfall sicherzustellen.
Die Kategorien der von diesen Pflichtlagern betroffenen Heilmittel sind hier verfügbar:
Versorgungsengpässe und strategische Lagerhaltung
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Der Bund sorgt in Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern dafür, die Gasversorgung für geschützte Gaskunden sicherzustellen, insbesondere für Privathaushalte sowie für grundlegende soziale Dienste wie Spitäler und Blaulichtorganisationen.
Bei einer schweren Mangellage ist ein mehrstufiger Plan vorgesehen:
- Sparappelle für alle.
- Umschaltung von Zweistoffanlagen auf Erdöl.
- Verwendungsbeschränkungen und -verbote, zum Beispiel die Senkung der Raumtemperatur und der Warmwasseraufbereitung, insbesondere in Arbeitsräumen.
- Gezielte Kontingentierung von nicht geschützten Gaskunden.
- Gegebenenfalls Ersuchen um internationale Solidarität zur Sicherstellung der Versorgung der geschützten Gaskunden.
Die Beheizung der Haushalte hat im Falle einer Gasmangellage weiterhin Priorität, auch wenn punktuelle Einschränkungen zur Unterstützung der gemeinsamen Anstrengung vorgesehen sein können.
Weitere Informationen zu den Massnahmen:
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Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch so weit wie möglich. Vermeiden Sie jede Verschwendung und verwenden Sie Wasser nur für wesentliche Bedürfnisse wie Trinken und grundlegende Hygiene.
Während der ersten 3 Tage nutzen Sie Ihren Notvorrat (empfohlene Mindestmenge von 9 Litern Wasser pro Person für 3 Tage).
Nach diesem Zeitraum setzen die Behörden die vorgesehenen Notmassnahmen um und stellen eine minimale Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sicher.
Je nach Dauer und Schwere der Unterbrechung erfolgen die Informationen über offizielle Warnkanäle wie Alertswiss und Radio.
Notfalltreffpunkte (NTP) können aktiviert werden, um Wasser zu verteilen und zusätzliche Hilfe bereitzustellen.
Wenn Sie den nächstgelegenen NTP in Ihrer Nähe kennen möchten, konsultieren Sie:
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Im Falle einer Strommangellage sieht der Bund eine Reihe von Massnahmen vor, die je nach Schwere der Situation schrittweise angewendet werden. Ziel ist es, den Verbrauch zu reduzieren und die Versorgung so lange wie möglich aufrechtzuerhalten:
- Sparappelle für alle.
- Verwendungsbeschränkungen und -verbote für nicht benötigte Geräte und Anlagen.
- Kontingentierung für Grossverbraucher, die ihren Stromverbrauch einschränken müssen.
- Zyklische Netzabschaltungen, das heisst geplante Stromunterbrüche von einigen Stunden.
Zusätzlich können Massnahmen zur Steuerung des Angebots aktiviert werden, wie der Einsatz von Reservekraftwerken und Angebotslenkung, insbesondere bei einer schweren Mangellage.
Weitere Informationen:
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Der Bund schreibt Pflichtlager für Benzin, Dieselöl, Heizöl und Flugpetrol vor, die bei Bedarf rasch freigegeben werden können, um die Versorgung zu stabilisieren.
Bei einer längeren Mangellage können die Behörden zur Reduktion des Verbrauchs aufrufen (energieeffiziente Fahrweise, Bildung von Fahrgemeinschaften, Temporeduktionen) und bei Bedarf Kontingentierungen oder Rationierungen einführen, um die Mobilität sowie essenzielle Dienstleistungen sicherzustellen.
Weitere Informationen zu den offiziellen Massnahmen:
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Les réserves obligatoires de la Confédération, également appelées stockage stratégique, servent à garantir l’approvisionnement du pays en cas de pénurie grave. Les importateurs et producteurs doivent stocker certains biens essentiels (par exemple : céréales, huile, sucre, carburants, médicaments) sous mandat de la Confédération.
En cas de crise, ces réserves peuvent être libérées de manière contrôlée pour éviter les pénuries et stabiliser le marché. Pour en savoir plus :
Offizielle Informationen und Kontakt
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Die Website des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) veröffentlicht regelmässig einen Lagebericht, um über den aktuellen Stand der Versorgung zu informieren:
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Die Website des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) bietet detaillierte Informationen:
Falls online keine Antwort gefunden wird, können Sie sich an das Sekretariat des Amts für zivile Sicherheit und Militär (AZSM) unter +41 26 305 30 00 oder über das Kontaktformular wenden.
Externe Links
Kantonales Gesetz über den Bevölkerungsschutz
Bundesrecht - Wirtschaftliche Landesversorgung
Wirtschaftliche Landesversorgung - Informationen des Bundes
Medienmitteilungen des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL)