• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
  • News
  • Zugang zur Analyse von Managementpraktiken empfohlen

Zugang zur Analyse von Managementpraktiken empfohlen

  • Medienmitteilung

Die Kantonale Beauftragte für Öffentlichkeit und Transparenz hat dem Gesundheitsnetz des Vivisbachbezirks (RSSV) empfohlen, Zugang zu einer Analyse seiner Managementpraktiken zu geben. Der Zugang zu einem Teil des Berichts kann aufgeschoben werden, bis verschiedene Entscheide gefällt sind. Vor der Zugänglichmachung sind die Drittpersonen anzuhören.

Veröffentlicht am 08. Oktober 2019 - 14h47

Das RSSV hatte in seiner Stellungnahme den derzeitigen Zugang zum Dokument abgelehnt und sich für einen aufgeschobenen Zugang ausgesprochen, da der Bericht zur Vorbereitung von verschiedenen Entscheiden diene. Zudem hatte es die Vertraulichkeit des Dokuments sowie die persönliche Situation der AntragstellerInnen geltend gemacht.   

Die Transparenzbeauftragte gab in ihrer Empfehlung zu bedenken, dass das öffentliche Organ bei einem aufgeschobenen Zugang zu einem Dokument jene Lösung suchen müsse, die dem Transparenzprinzip am meisten entspreche. Es müssten also alle Passagen zugänglich gemacht werden, die nicht der Entscheidfindung dienten oder die keinen direkten und sofortigen Bezug zu einer konkreten Entscheidung haben.  

Zudem wies sie darauf hin, dass das InfoG die Zugänglichkeit zu einem Dokument festlegt. Was schliesslich die persönliche Situation der AntragstellerInnen anbelangt, so hat dies auf das Zugangsrecht keinen Einfluss. Laut InfoG hat jede natürliche und juristische Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten im Besitz der öffentlichen Organe und muss ihr Gesuch nicht begründen.

Hauptbild
Kantonale Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz © 2024 Etat de Fribourg
  • Datenschutz
  • Mediation für Verwaltungsangelegenheiten
  • Transparenz
  • Verschiedene Formulare
  • Veröffentlichungen

Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation

Letzte Änderung: 01.04.2022 - 10h57

Teilen auf:
Zurück

Einschwärzungen können in vielen Fällen rückgängig gemacht werden

Weiter

Zugang zur Abrechnung und Abberufungsvereinbarung empfohlen

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf:

Rercherche