Das Kantonsgericht urteilt, dass dieser Kaufvertrag ein amtliches Dokument im Zusammenhang mit der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe darstellt, da er Teil der aktiven Bodenpolitik gemäss ABPG ist. Er muss nach Rücksprache mit dem Dritten zugänglich gemacht werden.
Für eine vollständige Analyse empfehlen wir Ihnen, das Urteil vom 6. November 2025 zu lesen.