Während der Stichtagserhebung im Februar steht in GELAN unter dem Kapitel «Fragenkatalog» eine Massnahmenliste zur Verfügung. Um die kantonale Unterstützung im laufenden Jahr zu erhalten, sind die Massnahmen bis spätestens am 1. Juni des Beitragsjahres umzusetzen. Sobald die Massnahmen umgesetzt sind, müssen zusätzliche Informationen im Formular «Kantonale Unterstützung Biodiversität» angegeben werden. Dieses Formular ist unter «Dokumente und Hinweise» im Fragenkatalog zu finden.
Hinweis: Die kantonale finanzielle Unterstützung wird unter Vorbehalt der Genehmigung der jährlichen Budgets und im Rahmen der verfügbaren Kredite gewährt.
Die einzelnen Massnahmen werden im Folgenden ausführlich erläutert. Bei Fragen steht Ihnen das Team Biodiversität von Grangeneuve gerne zur Verfügung und führt bei Bedarf auch eine Besichtigung vor Ort durch.
GrangeneuveSektion LandwirtschaftRoute de Grangeneuve 271725 Posieux
Sekretariat: +41 26 305 58 00Team Biodiversität: grangeneuve-biodiv@fr.ch
Massnahmen
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Anforderungen:
- Gemäss Bedingungen der Landschaftsqualitätsprojekte und zusätzlich bei Hecken
- QII-Kriterien:
- Gepflanzte Fläche: mind. 2 m Gehölzbreite, pro 10 m durchschnittlich mind. 5 verschiedene einheimische Strauch- und Baumarten, mind. 20 % dornentragende Sträucher
- Krautsaum: beidseitig der bestockten Fläche je 3 bis 6 m breit, max. zwei Schnittnutzungen pro Jahr, Mulchen verboten, erste Nutzung des Krautsaums wie extensiv genutzte Wiese
Beiträge:
Unterstützung im Pflanzjahr als Ergänzung der Landschaftsqualitätsbeiträgen (LQB).
- CHF 600.-/Are der Hecke (gepflanzte Fläche = Länge*Breite, ohne Krautsaum)
- CHF 150.-/einheimischer Einzelbaum (nur Laubbäume)
- CHF 100.-/Hochstamm-Feldobstbaum (max. 50 Bäume/Betrieb)
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Anforderungen:
- Bestehende Hecke mit Krautsaum (Code 852)
- Hecke ist in den Gehölzarten vielfältig
- Hecke besteht ausschliesslich aus einheimischen Gehölzarten
- Hecke weist dornentragende Sträucher und/oder mächtige Bäume auf
Das Potential zur Aufwertung wird vor Ort durch eine·n Biodiversitätsberater··in von Grangeneuve bewertet.
Beiträge:
Die Dienstleistung wird durch Dritte geleistet und wird von der KBS übernommen. Eine Gruppe wird für die Pflege organisiert. Bei der Aufwertung beteiligt sich der Bewirtschafter / die Bewirtschafterin.
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Anforderungen:
Hecke ohne Krautsaum (Code 857), aber gemäss Anforderungen der QII-Kriterien:
- Gehölzbreite: mind. 2 m
- Pro 10 m durchschnittlich mind. 5 verschiedene einheimische Strauch- und Baumarten
- Mind. 20 % dornentragende Sträucher und/oder pro 30 m mind. ein landschaftstypischer Baum (Umfang auf 1,5 m Höhe mindestens 170 cm)
- Selektive Pflege während der Vegetationsruhe
Das Potential wird vor Ort durch eine/n Biodiversitätsberater/in von Grangeneuve bewertet.
Beiträge:
- CHF 100.-/Are im Jahr des Pflegeeingriffs, ergänzend zu den LQB
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Anforderungen:
- Besichtigung vor Ort durch eine/n Biodiversitätsberater/in von Grangeneuve, um folgende Punkte anzusprechen:
- Wahl des geeigneten Standorts
- Wahl des BFF-Typs und der passenden Saatgutmischung
- Diskussion über die Methode der Technik
- Mindestfläche total: 15 Aren
Beiträge:
- Rückerstattung der Saatgutkosten gegen Vorweis der Rechnung
- Max. CHF 1200.-/Betrieb
Hinweis: Diese Unterstützung gilt auch für die Erneuerung einer QI-Wiese mit dem Ziel, die QII zu erreichen. Die Erneuerung einer BFF-Wiese erfordert eine Sonderbewilligung, die bei Grangeneuve, Sektion Landwirtschaft beantragt werden kann.
- Besichtigung vor Ort durch eine/n Biodiversitätsberater/in von Grangeneuve, um folgende Punkte anzusprechen:
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Anforderungen:
- Pflegearbeiten zwischen 1. Oktober und 15. März:
- Die Hälfte der Fläche mähen
- Mulchen verboten
- Abfuhr des Schnittguts
- Haufen aus Schnittgut möglich, sofern keine Problempflanzen enthalten
Hinweis: Gemäss DZV muss die Hälfte des Saums alternierend einmal jährlich geschnitten werden. Die Hälfte der Brache kann einmal jährlich geschnitten werden. Weist eine Brache eine hohe floristische Qualität auf und sind keine Problempflanzen vorhanden, kann es aus ökologischer Sicht sinnvoll sein, nicht jedes Jahr zu mähen.
Beiträge:
- CHF 350.-/ha
- Keine Verpflichtung über mehrere Jahre. Neuanmeldung jährlich möglich, sofern Massnahme weitergeführt wird
- Pflegearbeiten zwischen 1. Oktober und 15. März:
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Anforderungen:
- Mindestgrösse: 4 m²
- Ausgeschlossen sind Mikrostrukturen, die einer Vernetzungsmassnahe oder der BFF «Hochstamm-Feldobstbäume QII» angehören
- Mind. 3 Mikrostrukturen pro Betrieb, darunter zwei unterschiedliche Typen
- Pufferstreifen um Mikrostruktur: 3 m breit, ohne Düngung, ohne Pflanzenschutzmittel
- Asthaufen, Steinhaufen, Streuehaufen, Sandflächen, Kopfweiden usw. gemäss Empfehlungen des Agridea-Merkblatts
- Massnahme möglich auf LN und im Sömmerungsgebiet
- Nicht mit LQ-Massnahme „Steinhaufen“ kumulierbar
- Mikrostrukturen in Situationsplan festhalten
Beiträge:
- CHF 50.-/ Asthaufen
- CHF 100.-/ andere Mikrostruktur
Merkblatt Agridea: Biodiversitätsfördernde Strukturen – AGRIDEA
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Anforderungen:
Alle im Rahmen der Massnahme 6A erstellten Mikrostrukturen müssen jedes Jahr von den Bewirtschaftenden kontrolliert, gepflegt und bei Bedarf wieder instandgesetzt werden.
Beispiel:
- Asthaufen mit neuen Ästen erneuern
- Steine wieder an ihren Platz legen
- Problempflanzen beseitigen
- Kopfweiden pflegen
- …
Beiträge:
- CHF 50.-/Mikrostruktur/Jahr
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Anforderungen:
- Auf Grünflächen (Codes 611, 612, 635, 613, 616, 617) und Säumen (Code 559) sowie im Sömmerungsgebiet (Code 930)
- Neupflanzung von mind. 15 m2 bis max. 30 m2
- Pflanzdichte: 1 Pflanze/m2
- Ausschliesslich einheimische Sträucher und mind. 50 % dornentragende Sträucher
- Strauchgruppen in Weiden schützen
- Gegebenenfalls vor Wildverbiss schützen
Hinweis: Strauchgruppen gelten nicht als Feldgehölze und sind daher nicht durch das Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NatG) geschützt.
Beiträge:
- CHF 300.-/ Struktur auf Flächen die gemäht werden
- CHF 400.-/ Struktur in Weiden, inkl. Zaun
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Anforderungen:
Alle im Rahmen der Massnahme 7A erstellten Strauchgruppen müssen jedes Jahr von den Bewirtschaftenden kontrolliert, gepflegt und bei Bedarf wieder instandgesetzt werden.
Beispiel:
- Bewässern in den ersten Jahren
- Tote Sträucher ersetzen
- Problempflanzen beseitigen
- …
Beiträge:
- CHF 50.-/ Strauchgruppe/Jahr
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Anforderungen:
Zwei parallele Zäune zwischen zwei Weiden, zwischen zwei Flächen im Sömmerungsgebiet (Codes 617, 616, 930) oder zwischen einer Weide und einer anderen Grünfläche (Codes 611, 612, 613, 635) anlegen.
- Massnahme möglich auf LN und im Sömmerungsgebiet
- Distanz zwischen den zwei Zäunen: mind. 2 m bis max. 5 m
- Die Fläche zwischen den beiden Zäunen darf nicht für den Durchgang von Maschinen oder des Viehs genutzt werden
- Entlang Waldrändern oder Hecken nicht zulässig
- Zählt nicht als eine Vernetzungsmassnahme (z.B. 10 % ungemäht oder unbeweidet)
- im Rahmen der Massnahme 7 möglich, Strauchgruppen anzulegen
Beiträge:
- CHF 500.-/100 Laufmeter zusätzlicher Zaun
- Bereits installierter Zaun ist nicht beitragsberechtigt
Die vorgesehene Fläche wird vor Ort durch eine/n Biodiversitätsberater/in von Grangeneuve bewertet.
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Anforderungen:
- Problempflanzen beseitigen
- Jährlich alternierend die Hälfte der Fläche mähen
- Natürliches Aufkommen von Gehölzen fördern (ausschliesslich einheimische Arten)
Beiträge:
- CHF 150.-/Are der Fläche zwischen den zwei Zäunen (Länge * Breite)