Änderung der Richtlinie
Aufgrund der Pandemie wurde die Richtlinie im Jahr 2021 vorübergehend von 20 auf 40 Gastaufenthalten und im Jahr 2022 erneut von 20 auf 30 Gastaufenthalten geändert. Siehe Anhänge unten.
Das Amt für Kultur kann Unterstützungen für Gastaufenthalte im Bereich des zeitgenössischen Musikschaffens bewilligen.
Aufgrund der Pandemie wurde die Richtlinie im Jahr 2021 vorübergehend von 20 auf 40 Gastaufenthalten und im Jahr 2022 erneut von 20 auf 30 Gastaufenthalten geändert. Siehe Anhänge unten.
Einer oder einem Musikschaffenden oder einer Gruppe von Musikschaffenden aus den Kanton Freiburg ermöglichen, ein Konzertprogramm in einer von der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) zugelassenen kulturellen Einrichtung vorzubereiten.
Interessierte Musikschaffende oder Gruppen von Musikschaffenden müssen sich direkt bei einer von der BKAD zugelassenen Einrichtung anmelden. Nur eine zugelassene Einrichtung kann das Beitragsgesuch eingeben.
Die Einrichtungen, die noch nicht zugelassen sind oder die Gruppe für Gastaufenthalte aufnehmen möchten, müssen sich beim Amt für Kultur anmelden. Für eine Aufnahme in die Liste wird insbesondere vorausgesetzt, dass die betreffende Einrichtung über die technische Ausstattung für die regelmässige Durchführung von öffentlichen Konzerten verfügt.
Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind: Richtlinien über die Unterstützung von Gastaufenthalten zur Förderung des zeitgenössischen Musikschaffens
Die Beitragsgesuche müssen von der Infrastruktur mindestens drei Monate vor dem Beginn des Gastaufenthalts über das Online-Portal hier unten eingegeben werden.
Herausgegeben von Amt für Kultur
Letzte Änderung: 08.06.2017